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Argentinien: Arbeitsrecht

Arbeitsverträge werden in Argentinien grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch | Berlin, Bonn

Rechtsgrundlagen

Wesentliche gesetzliche Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts finden sich in Argentinien unter anderem im Arbeitsvertragsgesetz (Ley de Contrato de Trabajo, Gesetz Nr. 20.744 vom 13. Mai 1976), im Arbeitsschutzgesetz (Ley de Empleo, Gesetz Nr. 24.013 vom 05. Dez. 1991) sowie im Arbeitsrisikogesetz (Ley de Riesgos del Trabajo, Gesetz 24.557 vom 03. Okt. 1995). Das argentinische Arbeitsrecht ist durch den Grundsatz geprägt, dass gesetzliche Normen und Tarifverträge Vorrang vor dem Willen der Parteien genießen, es sei denn, die Individualvereinbarungen beinhalten günstigere Bedingungen für die arbeitnehmende Person.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Grundsätzlich können Arbeitsverträge formfrei abgeschlossen werden. Allerdings empfiehlt sich aus Beweisgründen der Abschluss eines schriftlichen Vertrages. Die ersten drei Monate eines unbefristeten Vertrages gelten als Probezeit. Während der Probezeit besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit, den Vertrag ohne die Angabe von Gründen zu kündigen. Erforderlich ist allerdings, dass sie dies 15 Tage vorher ankündigen. Die Vergütung von Arbeitnehmern unterliegt in Argentinien der Privatautonomie. Ein Arbeitnehmer hat neben seinem Lohn einen Anspruch auf eine gesetzliche Bonuszahlung (eine Art 13. Monatsgehalt). Die Auszahlung erfolgt gewöhnlich Ende Juni und Ende Dezember eines Jahres und beträgt jeweils 50 Prozent des Gehalts, das der Arbeitnehmer in den vorausgegangen sechs Monaten erhalten hat.   

Befristete Arbeitsverträge

Grundsätzlich werden Arbeitsverträge in Argentinien auf unbestimmte Zeit geschlossen. Befristete Arbeitsverträge werden in der Regel nur abgeschlossen, um eine freie Stelle oder eine bestimmte Funktion im Unternehmen für eine bestimmte Zeit zu besetzen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass sich befristete Verträge nicht über einen Zeitraum von fünf Jahren erstrecken dürfen und zudem nicht verlängerbar sind.

Vertragsbeendigung

In Argentinien besteht die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis (einvernehmlich) durch einen Aufhebungsvertrag oder (einseitig) durch Kündigung zu beenden. Bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage.

Für eine außerordentliche Kündigung ist erforderlich, dass ein Kündigungsgrund vorliegt. Als Kündigungsgrund kommt in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Arbeitsverweigerung eines Arbeitnehmers in Betracht. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung hat ein Arbeitnehmer generell einen Anspruch auf die Auszahlung der Vergütung für die bereits erbrachte Arbeitsleistung, angefallene Überstunden sowie einen entsprechenden Anteil des 13. Monatsgehalt.

Sofern das Arbeitsverhältnis unberechtigt beendet worden ist beziehungsweise kein Kündigungsgrund vorgelegen hat, hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf eine Abfindung.          

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