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Ukraine: Arbeitsrecht

Erfahren Sie mehr über den Abschluss des Arbeitsvertrages und die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitsverhältnisse. (Stand: 16.06.2026)

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für Arbeitsverhältnisse sind das Arbeitsgesetzbuch (Кодекс законів про працю) und die individuell abgeschlossenen Arbeitsverträge. Einzelvertragliche Regelungen dürfen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer:innen von gesetzlichen Garantien abweichen. Solche Abweichungen machen die entsprechenden Vertragsklauseln unwirksam.

Arbeitsvertrag: Abschluss und Modalitäten

Es gibt mehrere Möglichkeiten eine Person zu beschäftigen, unter anderem:

  1. Arbeitsvertrag mit festen oder flexiblen Arbeitszeiten;
  2. Arbeitsvertrag für Telearbeit oder Home-Office;
  3. zivilrechtlicher Vertrag über die Erbringung bestimmter Dienstleistungen sowie für Geschäftsführer:innen;
  4. Gig-Vertrag (IT-Freelancer) für Residenten von Diia City.

Zivilrechtliche Verträge lassen mehr Flexibilität in Bezug auf Laufzeit, Haftung und Kündigung zu. Sie unterliegen dem Zivilgesetzbuch und weisen keine typischen Merkmale eines Arbeitsvertrags auf.

Grundsätzlich können Arbeitsverträge schriftlich oder mündlich geschlossen werden. In der Praxis überwiegen unbefristete Verträge. Hingen sind befristete Verträge nur ausnahmsweise zulässig, etwa bei Saisonarbeit, Vertretungsstellen oder aus familiären Gründen.

Bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags müssen neben dem Identitätsnachweise auch das Arbeitsbuch (sofern vorhanden) oder ein Beschäftigungsnachweis aus dem staatlichen Sozialversicherungsregister vorgelegt werden. Je nach Tätigkeit können weitere gesetzliche Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel Bildungsnachweise, Gesundheitszeugnisse und Wehrpflichtunterlagen.

Eine Probezeit kann für maximal drei Monate vereinbart werden. Während dieser Zeit ist eine Kündigung wegen mangelnder Qualifikation möglich. Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit gelten die allgemeinen Kündigungsgründe. Diese sind gesetzlich geregelt oder können zusätzlich vertraglich festgelegt werden. 

Eine außerordentliche Kündigung ist nur in bestimmten Fällen zulässig, wie zum Beispiel:

  • bei einer Auflösung oder Reorganisation des Unternehmens,
  • bei betriebsbedingten Kündigungen,
  • bei systematischer Nichterfüllung übertragener Tätigkeiten oder wenn der Beschäftigte seine Arbeitspflichten grob verletzt.

Geschäftsführer:innen und Direktor:innen können jederzeit entlassen werden, selbst wenn der Arbeitsvertrag keine besonderen Kündigungsgründe vorsieht. In diesem Fall ist eine Abfindung zu zahlen. Das gilt auch für außerordentliche Kündigungen.

Checkliste für Unternehmen zum Vertragsinhalt

In den Vertrag sind folgende (Mindest-)Inhalte aufzunehmen:

  1. Angaben zu den Vertragsparteien (Vor- und Nachnamen, Wohnanschrift etc.);
  2. Arbeitsfunktion;
  3. Ort und Dauer der Tätigkeit;
  4. Arbeits- und Ruhezeiten;
  5. Details zu Entlohnung und Zusatzleistungen;
  6. Details zu Änderung und Beendigung des Arbeitsvertrags;
  7. Datum des Vertragsabschlusses und Registriernummer;
  8. Unterschriften der Vertragsparteien.

Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Urlaub

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche acht Stunden pro Tag, was 40 Stunden pro Woche entspricht. Während der Geltung des Kriegsrechts wurde die Arbeitszeit für Beschäftigte in Einrichtungen kritischer Infrastrukturen auf bis zu 60 Stunden pro Woche erhöht.

Eine allgemeine Regelung zur täglichen Mindestruhezeit besteht nicht. Für Beschäftigte im Schichtdienst gilt jedoch, dass die Ruhezeit mindestens doppelt so lang sein muss, wie die vorherige Schicht.

Überstunden sind grundsätzlich unzulässig und dürfen nur auf Anordnung geleistet werden. Besteht in einem Unternehmen eine Gewerkschaft, muss außerdem vorher eine Genehmigung eingeholt werden. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, die Überstunden zu dokumentieren und sie grundsätzlich mit dem doppelten Stundensatz zu vergüten.

Die zulässige Überstundenzahl beträgt vier Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen und 120 Stunden pro Jahr. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht während des Kriegsrechts. In bestimmten Fällen können mehr Überstunden angeordnet werden.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Kalendertage im Jahr. Der Anspruch auf den Jahresurlaub entsteht nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung. Der verbleibende Resturlaub kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Für bestimmte Berufe sowie für Menschen mit Behinderungen und für Beschäftigte unter 18 Jahren sieht das Gesetz einen Mindesturlaub zwischen 28 und 56 Kalendertagen vor.

Besonderheiten während der Geltung des Kriegsrechts

Während der Geltung des Kriegsrechts hat die Regierung sogenannte vereinfachte Arbeitsverhältnisse eingeführt. Diese weichen von den gesetzlichem Regelfall zur Beendigung, Befristung und Aussetzung von Arbeitsverhältnissen ab. Auch die Vorschriften zu Ruhetagen, Arbeitszeit und Lohnauszahlung wurden angepasst. Diese Vertragsform steht unter anderem Unternehmen offen,

  • die durchschnittlich nicht mehr als 250 Personen beschäftigen oder
  • wenn das Monatsgehalt das 8fache des Mindestlohnes übersteigt.

Die Sonderregelungen gelten bis zur Aufhebung der Kriegsrechts.

Vergütung und Mindestlohn

Die Höhe des Gehalts und die Art müssen im Arbeitsvertrag klar festgelegt werden. Zusätzlich können Zuschläge, Boni oder Bonuszahlungen oder sonstige Vergütungsbestandteile vereinbart werden.

Der Mindestlohn ist der gesetzlich festgelegte Lohn für einfache, nicht qualifizierte Arbeit. Er stellt die untere Einkommensgrenze dar und darf nicht unterschritten werden. Derzeit beträgt der monatliche Brutto-Mindestlohn in der Ukraine 8.647 Hrywnja.

Gehalt in Fremdwährung?

Die Vergütung ist in der Landeswährung Hrywnja auszuzahlen. Eine Festlegung des Gehalts mit Bezug auf den Gegenwert einer Fremdwährung ist zulässig, sofern die tatsächliche Auszahlung in Hrywnja erfolgt.

Arbeitserlaubnis für ausländische Beschäftigte

Die zentrale Rechtsgrundlage im Arbeitsgenehmigungsrecht ist die Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 322 über die Festlegung des Verfahrens zur Beschäftigung ausländischer und staatenloser Personen.

Ukrainische Arbeitgeber:innen müssen eine Genehmigung zur Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitende (dozvil na vykorystanjja praci inozemcja) beantragen. Dabei ist die Zweckmäßigkeit der Beschäftigung im Einzelfall zu begründen.

Zusätzlich wird  eine Arbeitserlaubnis (dozvil na pracevlaštuvannja) benötigt. Diese wird in der Regel für die Dauer von einem Jahr erteilt und kann anschließend verlängert werden. Für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise leitende Angestellte und hochqualifizierte Fachkräfte, kann eine Arbeitserlaubnis mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren erteilt werden, die bei Bedarf um zwei Jahre verlängert werden kann.

Die zuständige Behörde im Bereich des Arbeitsgenehmigungsrechts ist das regionale Zentrum für Beschäftigung (Regionalnyj zentr zajnjatosti).

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