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Recht kompakt | Philippinen | Arbeitsrecht

Philippinen: Arbeitsrecht

Rechtsgrundlage des philippinischen Arbeitsrechts ist vornehmlich der Labor Code aus dem Jahr 1974.

Von Dr. Julio Pereira, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Das Thema Arbeit nimmt in der philippinischen Verfassung (Constitution of the Republic of the Philippines - CRP) eine herausragende Stellung ein. Der philippinische Staat ist verpflichtet, den „vollständigen Schutz“ der Beschäftigten zu gewährleisten, unabhängig davon, ob es sich um einheimische oder ausländische Arbeitnehmende handelt (Art. XIII Abs. 3 CRP). In diesem Zusammenhang ist das wichtigste Rechtsinstrument bezüglich der Arbeitsbeziehungen auf den Philippinen das Arbeitsgesetzbuch (Labor Code of the Philippines - LCP), das durch den Präsidialerlass Nr. 442 vom 1. Mai 1974 verabschiedet wurde. Das LCP ist mehrfach geändert worden. Die wichtigsten Änderungen wurden durch das Republic Act 6175 vom 2. März 1989 eingeführt. Unter anderem legt das LCP ausführlich die Bedingungen für die Gültigkeit von Arbeitsverträgen und die Mindestleistungen fest, die Arbeitgeber einhalten müssen und auf die Arbeitnehmer Anspruch haben.

Der Arbeitsvertrag kann in der Regel schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, werden diese nicht eingehalten, gilt die Beschäftigung als unbefristet. Die Vereinbarung einer Probezeit ist in der Regel bis zu einer Länge von sechs Monaten zulässig.

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden, verteilt auf eine Fünf-Tage-Woche mit einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden. Überstunden sind zulässig, der Überstundenzuschlag beträgt mindestens 25 Prozent des regulären Lohns. Eine Sechs-Tage-Woche kann gleichfalls vereinbart werden, nach dem sechsten Arbeitstag sind 24 Stunden Ruhezeit verpflichtend. Für Arbeit zwischen 10 Uhr abends und 6 Uhr morgens sind Nachtschichtzuschläge zu entrichten (Art. 83 ff. LCP).

Der Mindestlohn ist der Betrag in bar ohne Abzug von Leistungen oder Zuschlägen. Er ist sektoral und örtlich festgelegt und gilt für alle Beschäftigten in der Privatwirtschaft, unabhängig von ihrer Stellung. Gemäß der Lohnordnung Nr. NCR-24, die seit dem 26. Juni 2023 in Kraft ist und für mehrere Städte auf den Philippinen (einschließlich der Hauptstadt Manila) gilt, beträgt der Mindestlohn 610 PHP pro Tag. Die Löhne müssen zweimal im Monat gezahlt werden, und zwar in Abständen von höchstens 16 Tagen (Art. 101 LCP). Ein 13. Monatslohn muss regelmäßig bis spätestens 24. Dezember eines jeden Jahres gezahlt werden. Verstöße gegen die Gehaltsvorschriften können zu Geldstrafen für das Unternehmen und sogar zu Haftstrafen für die verantwortlichen Führungskräfte führen.

Die Kündigung eines festen Arbeitsverhältnisses ist von Arbeitgeberseite aus mühsam und nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Personenbedingte Kündigungen sind zulässig bei schwerwiegendem unternehmensbezogenen Fehlverhalten des Arbeitnehmers sowie wegen Krankheit. Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt voraus, dass dem Arbeitnehmer die weitere Arbeitstätigkeit entweder gesetzlich verboten ist oder dass eine Weiterbeschäftigung sowohl den Arbeitnehmer als auch weitere Mitarbeitende gefährdet. Die krankheitsbedingte Kündigung verpflichtet zur Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, aber mindestens einem vollen Monatsgehalt. Auch betriebsbedingte Kündigungen sind möglich, setzen aber ebenfalls die Zahlung einer Abfindung voraus (Art. 317 ff. LCP).

Die Philippinen verfügen mit dem Social Security System (SSS) über ein grundlegendes Sozialversicherungssystem, das durch das Republic Act 11199 vom 7. Februar 2019 geregelt wird. Die Pflichtversicherung leistet Zahlungen im Falle von Krankheit, Mutterschaft, Behinderung, Arbeitslosigkeit sowie Tod. Auch vom SSS erfasst ist die Rentenversicherung. Versichert sind grundsätzlich alle Beschäftigten unter 60 Jahre (Art. 9 SSS).

Am 22. Januar 2018 haben die Philippinen das bereits am 19. September 2014 mit Deutschland unterzeichnete Sozialversicherungsabkommen ratifiziert. Das Abkommen ist am 1. Juni 2018 in Kraft getreten. Durch das Abkommen wird der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme insbesondere für den Fall koordiniert, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Das Abkommen ist nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten. Danach gelten grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Artikel 5 des Abkommens sieht unter anderem die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor.

Umfangreiche Informationen zum philippinischen Arbeitsmarkt, zu Lohnkosten und Arbeitsrecht hält zudem das GTAI-Produkt Arbeitsmarkt Philippinen bereit.

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