Dieser Inhalt ist relevant für:
NamibiaRegisterrecht / Repräsentanzenrecht, Zweigstellenrecht / Aktiengesellschaftsrecht / GmbH-Recht / Gesellschaftsrecht
Recht
Recht kompakt | Namibia | Gesellschaftsrecht
Rechtsgrundlage des Gesellschaftsrechts in Namibia ist der Companies Act 28 of 2004.
06.10.2020
Von Katrin Grünewald | Bonn
Nach dem Companies Act 28 of 2004, der auf britischem Gesellschaftsrecht beruht, zählen zu den möglichen Gesellschaftsformen die Company limited by shares und die Company limited by guarantee. Während die Company limited by shares sowohl als private company als auch als public company ausgestaltet werden kann, kann die Company limited by guarantee nur als public company gegründet werden.
Ausländische Firmen können darüber hinaus eine Zweigstelle (branch) gründen, sofern der Gesellschaftszweck der Zweigstelle mit dem Gesellschaftszweck der ausländischen Gesellschaft übereinstimmt.
Es gibt in Namibia außerdem den dem deutschen Einzelhandelskaufmann vergleichbaren Sole Proprietorship (Defensive Name) oder die Close Corporation, die insbesondere für kleine Unternehmen interessant ist, da für sie weniger Verwaltungsvorschriften gelten.
Am weitesten verbreitet in Namibia ist die Private Company having a share capital, die auch mit der deutschen GmbH vergleichbar ist. Sie kann maximal 50 Gesellschafter haben und ist an kein Mindestkapital gebunden, muss allerdings zahlungsfähig sein, wenn sie wirtschaftliche Aktivitäten erbringt. Zur Gründung benötigt man ein Memorandum of Association und Articles of Association. Darin enthalten sind beispielsweise der Gesellschaftszweck, der Name der Gesellschaft sowie Informationen zu den Gesellschaftern und den Gesellschaftsanteilen. Eine detaillierte Übersicht über den Inhalt der Articles of Association befindet sich in Schedule 1 Table B des Companies Act 28 of 2004. Gemäß Art. 69 (1) Companies Act 28 of 2004 müssen Memorandum und Articles of Association in der offiziellen Sprache, das bedeutet in der Regel Englisch, vorliegen. Die Haftung der Gesellschafter ist bei dieser Gesellschaftsform auf die Höhe des Gesellschaftsvermögens beschränkt. Eine Private limited company muss den Zusatz Proprietary Limited tragen.
Die Public company, die in etwa mit einer deutschen AG vergleichbar ist, hat ähnliche Gründungsvoraussetzungen wie die Private limited company. Allerdings muss eine Public company mindestens 7 Gesellschafter haben, eine Grenze nach oben gibt es nicht. Auch bei dieser Gesellschaftsform gibt es kein Mindestkapital.
Wenn sie als limited by shares ausgestaltet ist, ist die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Bei einer Public company limited by guarantee wird kein Stammkapital gebildet. Die Mitglieder geben hingegen eine Garantie ab. Bei einer Insolvenz der Gesellschaft haften die Mitglieder für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zur Höhe der festgelegten Garantie.
Eine Public company ist verpflichtet, den Zusatz "Limited" zu tragen.
Alle Unternehmen sind in Namibia bei der Business and Intellectual Property Authority (BIPA) zu registrieren. Dies ist teilweise auf der Webseite der BIPA möglich.
Weitere Informationen zur Gründung von Unternehmen sind abrufbar auf der Webseite der BIPA.