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Recht kompakt | Österreich | UN-Kaufrecht
Für beide Länder, also sowohl für Österreich als auch für Deutschland, gilt das UN-Kaufrecht.
05.10.2020
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist für Österreich am 1.1.1989 und für Deutschland am 1.1.1991 in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass sowohl bei einem Verkauf von Deutschland nach Österreich als auch aus Österreich nach Deutschland das UN-Kaufrecht anwendbar ist, sofern die Vertragsparteien es nicht ausdrücklich ausschließen. Die Frage, ob es sinnvoll ist, das UN-Kaufrecht auszuschließen, beurteilt sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall und ist nicht pauschal zu beantworten.
Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht bietet eine von der GTAI unter Mitarbeit von RA Prof. Piltz erstellte Publikation mit dem Titel "UN-Kaufrecht in Deutschland" aus dem Jahr 2017.
Des Weiteren gibt das GTAI-Webinar "40 Jahre UN-Kaufrecht" aus April 2020 eine Einführung in das UN-Kaufrecht und nimmt Bezug auf aktuelle Rechtsprechung
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