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Arbeitsrecht auf den Philippinen
Rechtsgrundlage des philippinischen Arbeitsrechts ist vornehmlich der Labor Code aus dem Jahr 1974.
29.03.2021
Von Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Der Arbeitsvertrag kann in der Regel schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, werden diese nicht eingehalten gilt die Beschäftigung als unbefristet. Die Vereinbarung einer Probezeit ist in der Regel bis zu einer Länge von sechs Monaten zulässig.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden, verteilt auf eine Fünf-Tage-Woche mit einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden. Überstunden sind zulässig, der Überstundenzuschlag beträgt mindestens 25 Prozent des regulären Lohns. Eine Sechs-Tage-Woche kann gleichfalls vereinbart werden, nach dem sechsten Arbeitstag sind 24 Stunden Ruhezeit verpflichtend. Für Arbeit zwischen zehn Uhr abends und sechs Uhr morgens sind Nachtschichtzuschläge zu entrichten.
Die Philippinen schreiben Mindestlohnvorgaben vor. Der Mindestlohn wird durch die 17 Regional Tripartite Wages and Productivity Boards festgelegt und beträgt im nicht-landwirtschaftlichen Bereich in Abhängigkeit von der Region, der Branche und der Größe des Unternehmens zwischen 282 philippinische Pesos und 537 philippinische Pesos (Stand: März 2021) Tageslohn. Die Auszahlung des Lohnes hat zweimal im Monat, in Intervallen von nicht über 16 Tagen, zu erfolgen. Laut Präsidialdekret ist regelmäßig ein dreizehntes Monatsgehalt zu zahlen.
Dem Arbeitnehmer stehen laut Gesetz ab einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr fünf Tage bezahlter Jahresurlaub zu.
Die Kündigung eines festen Arbeitsverhältnisses ist von Arbeitgeberseite aus mühsam und nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Personenbedingte Kündigungen sind zulässig bei schwerwiegendem unternehmensbezogenen Fehlverhalten des Arbeitnehmers sowie wegen Krankheit. Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt voraus, dass dem Arbeitnehmer die weitere Arbeitstätigkeit entweder gesetzlich verboten ist oder dass eine Weiterbeschäftigung sowohl den Arbeitnehmer als auch weitere Mitarbeiter gefährdet. Die krankheitsbedingte Kündigung verpflichtet zur Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, aber mindestens einem vollen Monatsgehalt. Auch betriebsbedingte Kündigungen sind möglich, setzen aber ebenfalls die Zahlung einer Abfindung voraus.
Die Philippinen verfügen mit dem Social Security System (SSS) über ein grundlegendes Sozialversicherungssystem. Die Pflichtversicherung leistet Zahlungen im Falle von Krankheit, Mutterschaft, Behinderung, Arbeitslosigkeit sowie Tod. Auch vom SSS erfasst ist die Rentenversicherung. Versichert sind grundsätzlich alle Beschäftigten unter 60 Jahre. Die Beiträge liegen für das Jahr 2021 bei 13 Prozent des Bruttoeinkommens und werden vom Arbeitgeber in Höhe von 8,5 Prozent, vom Arbeitnehmer in Höhe von 4,5 Prozent getragen. Ab 2023 liegt der Gesamtbeitrag dann bei 14 Prozent, wobei der Arbeitgeberbeitrag sich auf 9,5 Prozent steigert.
Am 22. Januar 2018 haben die Philippinen das bereits am 19. September 2014 mit Deutschland unterzeichnete Sozialversicherungsabkommen ratifiziert. Das Abkommen ist am 1. Juni 2018 in Kraft getreten. Durch das Abkommen wird der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme insbesondere für den Fall koordiniert, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Das Abkommen ist nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten. Danach gelten grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Artikel 5 des Abkommens sieht unter anderem die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor.