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Öffentliche Aufträge in Saudi-Arabien

Am 1. August 2019 wurde im Amtsblatt Saudi-Arabiens ein neues Gesetz über Ausschreibungen und Beschaffung veröffentlicht.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das Gesetz, das seit dem 29. November 2019 für alle Projekte der saudischen Regierung gilt, soll die wirtschaftliche Attraktivität des saudischen Infrastrukturmarktes für internationale Investoren erhöhen. Zentralisierte Prozesse und mehr Transparenz bei Ausschreibungen sind beabsichtigt.

Das neue Gesetz sieht die Schaffung einer „Zentralen Stelle für Ausschreibungen“ vor. Diese Stelle kann Auftragnehmer oder Berater beauftragen und eigene Vertragsformulare erstellen. Andere Regierungsstellen sind dazu nun nicht mehr berechtigt.

Weiter ermöglicht das Gesetz eine Zentralisierung des Vertragswesens. Alle Verträge müssen jetzt entweder in arabischer Sprache oder zweisprachig abgefasst sein. Bei vertraglichen Auslegungsfragen ist aber stets Arabisch anzuwenden.

Ebenfalls neu ist eine Stillhaltefrist (5 bis 10 Tage) nach einer Ausschreibungsentscheidung. Erfolglose Bieter können während dieser Zeit Einwände gegen das Ausschreibungsverfahren erheben. Es darf dann noch keine Bekanntmachung über die Vergabe erfolgen oder ein offizieller Vertrag unterzeichnet werden.

Die Ausführungsverordnung zu diesem Gesetz ist ebenfalls am 29. November 2019 in Kraft getreten.

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