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Die Schweiz ist ein föderalistischer und demokratischer Mitgliedstaat der Europäischen Union. Wichtigste Rechtsquelle ist das geschriebene Recht.
29.01.2021
Von Julia Nadine Warnke, Dr. Achim Kampf | Bonn
Die Schweiz, amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein aus 26 Voll- und Halbkantonen bestehender Bundesstaat mit stark föderativem Element. Das Parlament (Bundesversammlung) setzt sich aus Nationalrat und dem Ständerat zusammen. Die Regierung ist der "Bundesrat". Sie ist Kollegialbehörde. Es gibt zwar das Amt des "Bundeskanzlers". Dieses ist jedoch nicht mit Richtlinienkompetenz ausgestattet, sondern dient der Unterstützung der Mitglieder des Bundesrates. Der Bundespräsident als Mitglied des Bundesrates hat die Stellung eines "primus inter pares" gegenüber den übrigen Bundesratsmitgliedern. Die Repräsentationsaufgaben übt der Bundesrat als Ganzes aus. Er kann diese jedoch dem Bundespräsidenten - stellvertretend für den Bundesrat in seiner Gesamtheit - übertragen. Die Kantone haben eine eigene Verfassung, Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Ihnen obliegen alle staatlichen Befugnisse, die nicht dem Bund übertragen sind.
Auf höchster Stufe stehen die Bundesverfassung und die Staatsverträge, gefolgt von Bundesgesetzen, die von der Bundesversammlung verabschiedet werden sowie Verordnungen, die in der Regel vom Bundesrat erlassen werden. Bundesrecht hat gegenüber kantonalem Recht Vorrang.
Hinweis: Einen Überblick über die für das Auslandsgeschäft wichtigsten schweizerischen Gesetze bietet die GTAI-Linkliste Gesetze in der Schweiz.