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Wirtschaftsrecht in den Golfstaaten

Saudi-Arabien, die VAE und Katar sind wichtige Handelspartner Deutschlands. Doch wie genau kennen Sie das Recht der arabischen Golfstaaten?

Von Jakob Kemmer | Bonn

Bereits vor 40 Jahren begann auf der arabischen Halbinsel, auch durch Gründung des Golfkooperationsrates (GCC) im Mai 1981, eine Entwicklung hin zu gemeinsamen rechtlichen Standards, unter anderem im Investitionsrecht. Aber auch auf den Feldern des gewerblichen Rechtsschutzes, der Schiedsgerichtsbarkeit oder des Steuerrechts existieren bereits gemeinsame Übereinkommen, die ein Engagement vor Ort deutlich erleichtern können. Erste Informationen zur Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts der Golfstaaten finden Sie in unserem Fact Sheet zu diesem Thema.

Auch das gemeinsame GCC-Patentamt diente durch ein einheitliches Patentregistrierungssystem lange als Beispiel für die Vorteile einer zunehmenden Rechtsvereinheitlichung innerhalb der Golfstaaten. Mittlerweile wurde das GCC-Patensystem allerdings einer Reform unterzogen. Nun laufen die Patentanmeldungen wieder über die nationalen Patentämter.

Auch auf dem Feld des Datenschutzes haben fast alle Golfstaaten bereits Gesetze erlassen. Das Datenschutzrecht in den Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates ist zwar nicht vereinheitlicht, die jeweiligen nationalen Gesetze ähneln sich jedoch sehr stark. Man kann daher in diesem Bereich von einer Rechtsangleichung sprechen. 

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