Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Special | Kroatien | EU-Förderung

Förderanträge sollen schneller bearbeitet werden

Kroatien will das Vergabeverfahren verbessern. Auch deutsche Unternehmen können sich um EU-Fördermittel vor Ort bewerben.

Von Waldemar Lichter, Snjezana Buhin Peharec | Zagreb

Als jüngstes EU-Mitglied (seit Juli 2013) kann Kroatien nur auf begrenzte Erfahrungen mit EU-Förderprogrammen zurückgreifen. Die Verteilung von EU-Geldern lief in den vergangenen Jahren noch nicht ganz reibungslos, soll jedoch in Zukunft verbessert werden. "Die beteiligten Stellen werden die Erfahrungen nutzen, um die Verfahren künftig zu verbessern und zu verkürzen", sagt Nataša Ćurić Martinčević, Chefin des Zagreber Beratungsunternehmens Apsolon.

Zu den größten Herausforderungen für die Antragsteller zählt das Bewerbungsverfahren selbst. Es kommt häufig zu Verzögerungen der angekündigten Ausschreibungen. Die Bearbeitung von Anträgen auf EU-Fördermittel dauerte in der Vergangenheit oft um ein Vielfaches länger als angekündigt.

Beklagt wird ferner der zu kurze Planungshorizont für Bewerber. "Was fehlt, ist ein öffentlicher Ausschreibungsplan, der für ein Jahr oder länger im Voraus veröffentlicht wird", sagt Hrvojka Skoković Harašić, die Leiterin der Abteilung Global investment and innovation incentives (Gi3) beim Consultingunternehmen Deloitte d.o.o. in Zagreb. Damit könnten sich Antragsteller rechtzeitig und gründlich auf Projekte vorbereiten. Besonders wichtig sei das bei Vorhaben, die Infrastrukturkomponenten enthalten, die eine besonders umfangreiche Vorbereitung erfordern.

Vergabeverfahren sind oft kompliziert

Kroatischen Unternehmen fehlt es an Erfahrung mit der Abwicklung von Projekten. Vielen Begünstigten der Fördergelder sei bei der Umsetzung ihrer Vorhaben nicht bewusst gewesen, wie langwierig und komplex die Verfahren sein können und wie strikt die Regeln für die Verwendung von EU-Geldern seien, so Ćurić Martinčević. Die bei der Durchführung von EU-Projekten von den Prüfstellen geforderten Nachweise über entstandene Kosten und ihre Notwendigkeit werden nicht selten als "exzessiv" empfunden, stellt Skoković Harašić fest.

Um den eigenen Aufwand zu reduzieren und den Anforderungen der Vergabe- und Prüfstellen besser zu genügen, sei es deshalb faktisch unumgänglich, auch externe Spezialisten für die Projektdurchführung und für die öffentliche Auftragsvergabe mit ins Boot zu nehmen. Das sei zu empfehlen, zumal bei den meisten Ausschreibungen derartige Kosten aus dem Fördertopf kofinanziert werden können, sagt Ćurić Martinčević.

Fördermittel auch für ausländische Unternehmen interessant

In Kroatien können sich neben heimischen auch ausländische Unternehmen an Projekten beteiligen, die aus EU-Mitteln (ko)finanziert werden. Sie können entweder als Begünstigte oder als Lieferanten in Vergabeverfahren auftreten. Begünstigte von EU-Mitteln können auch ausländische Firmen sein, die über eine in Kroatien registrierte Vertretung/Niederlassung (juristische Person) verfügen. Abhängig von den Vorgaben der Ausschreibung könne dies gegebenenfalls auch erst unmittelbar vor dem Abschluss des Fördervertrags geregelt werden, so Skoković Harašić. 

Unabhängig davon können sich ausländische Unternehmen als Lieferanten von Waren und Dienstleistungen bei EU-geförderten Projekten beteiligen. Sie müssen ihre Angebote entsprechend den veröffentlichten Ausschreibungsvorgaben abgeben und konkurrieren dabei mit lokalen Unternehmen um das wirtschaftlich günstigste Angebot. Um von solchen Ausschreibungen profitieren zu können, müssen sie die Veröffentlichungen darüber regelmäßig sichten. Anschließend müssen sie das Angebot entsprechend den kroatischen und EU-Vorschriften erstellen.

Ein versierter Berater kann hilfreich sein

Fachleute haben daher eine klare Empfehlung: Möchte ein ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung in Kroatien EU-Fördermittel aus kroatischen Programmen erhalten, sollte es unbedingt einen auf die Vorbereitung und die Umsetzung von EU-Projekten spezialisierten Berater beauftragen. Das gleich gilt, wenn das Unternehmen seine Produkte oder Dienstleistungen bei Auftragsvergaben für EU-Projekte plazieren will. Der Berater überwacht Vergabeverfahren und Projektanträge. Er kann zudem die Angebote in Übereinstimmung mit einschlägigen Vergabevorschriften vorbereiten. Der Berater sollte allerdings über nachprüfbare Referenzen verfügen, betont Skoković Harašić.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.