Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung USA Zolltarif, Einfuhrzoll

USA beenden section 301-Verfahren zu Digitalsteuern

Nach der Rücknahme der von einigen europäischen Ländern erhobenen Digitalsteuern haben die USA das section 301-Verfahren gegen diese Länder für beendet erklärt.

Von Susanne Scholl

Dies teilte die US-Handelsbeauftragte am im Gesetzblatt vom 18. November 2021 mit. Die Entscheidung betrifft die Länder Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich. Wie wir bereits berichteten, hatte die US-Handelsbeauftragte bereits im Juni 2021 im Rahmen des Verfahrens geplante zusätzliche Zölle von 25 Prozent auf Produkte aus einigen dieser Länder für 180 Tage ausgesetzt. Die USA wollten zunächst die multilateralen Verhandlungen zur internationalen Besteuerung auf OECD- und G-20 Ebene abwarten.

Nachdem es Anfang Oktober 2021 zu einer Einigung auf internationaler Ebene kam, an der sich sowohl die USA als auch Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich beteiligen, trafen die USA und diese Länder darüber hinaus am 21. Oktober in einer gemeinsamen Erklärung eine zusätzliche Vereinbarung zur Rücknahme der Steuern. Die USA werden die Umsetzung der Vereinbarungen weiter beobachten.   

Zusatzzölle wurden nie erhoben

Das section 301-Verfahren war noch während der Regierungszeit des ehemaligen Präsidenten Donald Trump eröffnet worden, weil die Digitalsteuern aus Sicht der USA US-Digitalunternehmen diskriminierten und den US-Handel belasteten. Zur Erhebung von Zusatzzöllen war es jedoch bis zum Ende der Trump-Administration nicht gekommen. Dies setzte sich auch während der Administration des amtierenden Präsidenten Joe Biden fort.  

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.