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Zollbericht USA Einfuhrabgaben

Verkaufssteuer

Die „Verkaufssteuer“ (Sales Tax) ist nicht einfuhrrelevant.

Von Susanne Scholl | Bonn

Unabhängig von der Einfuhrzollabfertigung wird in jedem Bundesstaat eine staatliche Sales and Use Tax erhoben. Jeder Bundesstaat hat dazu eine eigenständige Gesetzgebung und eigene Steuersätze (Höhe in den Bundesstaaten: derzeit zwischen 1,76 und 9,5 Prozent). Einige Bundesstaaten erheben zurzeit keine staatliche Sales and Use Tax.

Die Steuer wird nicht anlässlich der Einfuhr, sondern erst auf der Endverbraucherstufe erhoben. Wird eine Ware im Ausland gekauft, dann wird von der jeweilig zuständigen Stelle (Finanzamt) Use Tax (Sales Tax) erhoben. Im Allgemeinen besteht Steuerfreiheit für Produktionsgüter. 

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