EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping – Aluminiumfolie (Jumbo-Rollen) mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung ein. Die Ausweitung auf Einfuhren aus Thailand bleibt bestehen.
14.03.2022
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium (sogenannte Jumbo-Rollen) mit Ursprung in China. Im September 2021 weitete sie die Maßnahmen auf Einfuhren aus Thailand aus. Diese Ausweitung wird ebenfalls beibehalten.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Die Maßnahmen treten mit Wirkung zum 11. März 2022 in Kraft.
Betroffene Ware
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Folien aus Aluminium mit einer Dicke von 0,008 mm bis 0,018 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen mit einer Breite von 650 mm oder weniger und einem Stückgewicht von mehr als 10 kg mit Ursprung in China.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 7607 11 19 (TARIC-Code 7607 11 19 10).
Antidumpingzölle
Unternehmen | Antidumpingzoll (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Alcoa (Shanghai) Aluminium Products Co., Ltd. und Alcoa (Bohai) Aluminium Industries Co., Ltd. | 6,4 | A944 |
Shandong Loften Aluminium Foil Co., Ltd. | 20,3 | A945 |
Zhenjiang Dingsheng Aluminium Co., Ltd. | 24,2 | A946 |
Alle übrigen Unternehmen | 30,0 | A999 |
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die bestimmte Formalien erfüllen muss: Die Handelsrechnung muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Namen und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
"Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“.
Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 30 Prozent Anwendung.
Ausweitung des Anwendungsbereichs
Der endgültige Antidumpingzoll für alle übrigen Unternehmen in Höhe von 30 Prozent gilt zudem auf Einfuhren mit Ursprung in China, die derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht werden: ex 7607 11 19 und ex 7607 11 90 (TARIC-Codes 7607 11 19 30, 7607 11 19 40, 7607 11 19 50, 7607 11 90 44, 7607 11 90 46, 7607 11 90 71, und 7607 11 90 72).
Bestimmte Unternehmen sind davon ausgenommen:
- Jiangsu Zhongji Lamination Materials Co., Ltd.
- Luoyang Wanji Aluminium Processing Co., Ltd.
- Xiamen Xiashun Aluminium Foil Co., Ltd.
- Yantai Donghai Aluminum Foil Co., Ltd.
Ausweitung auf Einfuhren aus Thailand
Der endgültige Antidumpingzoll gilt auch auf aus Thailand versandte Einfuhren bestimmter Aluminiumfolien, ob als Ursprungszeugnisse Thailands angemeldet oder nicht.
Die betroffene Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7607 11 19 und ex 7607 11 90 (TARIC-Codes 7607 11 1910, 7607 11 19 30, 7607 11 19 40, 7607 11 19 50, 7607 11 90 44, 7607 11 90 46, 7607 11 90 71, 7607 11 90 72).
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2022/402; ABl. L 83 vom 10. März 2022, S. 7.
Vorherige Verfahrensschritte
Die EU-Kommission verlängerte bereits 2015 Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in China (Durchführungsverordnung (EU) 2015/2384). Die Durchführungsverordnung wurde mehrmals geändert, unter anderem um den Anwendungsbereich der Maßnahmen zu erweitern.
Ausweitung der Antidumpingmaßnahmen
Die Europäische Kommission leitete im Dezember 2020 eine Umgehungsuntersuchung ein. Ihr lagen Beweise vor, dass die seit 2015 bestehenden Antidumpingmaßnahmen durch den Versand aus Thailand umgangen wurden. Während der Untersuchung wurden die Einfuhren zollamtlich erfasst.
Im September 2021 weitete die Europäische Kommission die Antidumpingmaßnahmen aus. Die Ausweitung betraf aus Thailand versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnis Thailands angemeldet oder nicht.
Die Ware wird derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: ex 7607 11 19 (TARIC-Codes 7607111910, 7607111930, 7607111940, 7607111950) und ex 7607 11 90 (TARIC-Codes 7607119044, 7607119046, 7607119071, 7607119072).
Quellen:
- Ausweitung: Durchführungsverordnung (EU) 2021/1474; ABl. L 325 vom 15. September 2021, S. 6
- EInleitung der Umgehungsuntersuchung: Durchführungsverordnung (EU) 2020/2162; ABl. L 431 vom 21. Dezember 2020, S. 48.
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Im Dezember 2020 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein: Bekanntmachung; ABl. C 436 vom 17. Dezember 2020, S. 10.
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Die Europäische Kommission hatte im März 2020 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 19. Dezember 2020 bekannt gegeben: Bekanntmachung; ABl. C 98 vom 25. März 2020, S. 10.
Vorherige Antidumpingmaßnahmen
Der endgültige Antidumpingzoll wurde nach Abschluss der im Oktober 2014 eingeleiteten Auslaufüberprüfung mit Wirkung zum 19. Dezember 2015 eingeführt. Im Februar 2017 wurden die Maßnahmen auf geringfügig veränderte Aluminiumfolien ausgeweitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2384; ABl. L 332 vom 18. Dezember 2015, S. 63.
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/271; ABl. L 40 vom 17. Februar 2017, S. 51.
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/2213; ABl. L 316 vom 1. Dezember 2017, S. 17.