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Zollbericht Namibia Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere

Je nach Zollverfahren sind zu der Zollanmeldung noch weitere Unterlagen vorzulegen. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Bei Verstößen, fehlenden oder falschen Unterlagen sind nicht nur Verzögerungen in der Abwicklung möglich, der Zoll kann zudem zusätzliche Zollgebühren verlangen, die Ware beschlagnahmen und/oder Strafen verhängen. Beachten Sie deshalb folgende Formalitäten: 

Registrierung

Jedes Unternehmen, welches gewerblich in Namibia tätig werden möchte, muss bei der Business and Intellectual Property Authority (BIPA) registriert sein.

Für die Zollabwicklung benötigen Importeure sowie Zollagenten zudem eine Trader Identification Number (TIN). Diese ist in das entsprechende Feld der Zollanmeldung einzutragen. Die Registrierung erfolgt über ein Onlineportal der Namibia Revenue Authority.

Meldepflicht vor Ankunft der Ware

Nach dem namibischen Zollgesetz (Customs and Excise Act) ist die Ankunft von Importsendungen in Form einer Ankunftsanzeige (Report of Arrival/Cargo Manifest) anzuzeigen. Eine solche Ankunftsanzeige wird vom Eigentümer oder Betreiber des jeweiligen Transportmittels oder einem von ihm Beauftragten, wie zum Beispiel Spediteur, in englischer Sprache erstellt und in der Regel über das elektronische Zollsystem ASYCUDA World (Automated System for Customs Data) eingereicht. Darüber hinaus ist den Zollbehörden eine Kopie in Papierform vorzulegen. 

Das Cargo Manifest gilt als Voraussetzung für die Zollanmeldung und ist für die Zollabfertigung erforderlich.

Weitere Informationen zur: Meldepflicht/Cargo Manifest

Zollanmeldung

Die Zollanmeldung (Single Administrative Document (SAD) 500) enthält alle Informationen, die für die Beurteilung des zollpflichtigen Wertes der Sendung erforderlich sind und erfolgt durch den Einführer oder einen von ihm beauftragten Zollagenten. 

Für die Abwicklung aller eingeführten Waren ist eine Zollanmeldung vorzulegen. Für bestimmte Sendungen, wie zum Beispiel Waren mit einem Wert von weniger als 500 Namibia-Dollar (N$), ist die Zollanmeldung für die Zollabwicklung nicht erforderlich.

Innerhalb von sieben Tagen nach Wareneingang ist die Zollanmeldung bei dem für den Einfuhrort zuständigen Zollamt einzureichen. In der Regel wird sie bereits vorab elektronisch über das Zollanmeldesystem ASYCUDA World eingereicht, wobei hierfür eine vorherige Registrierung bei ASYCUDA vorausgesetzt wird. Wird die Zollanmeldung vor Ankunft der Waren eingereicht, ist sie nur gültig, wenn alle Einfuhrabgaben (Zölle, Gebühren etc.) bezahlt und die erforderlichen Warenbegleitdokumente eingereicht wurden. Eine Alternative zu ASYCUDA stellt die Zollanmeldung in Papierform dar.

Weitere Informationen zur: Zollanmeldung

Warenbegleitpapiere

Neben der Zollanmeldung sind abhängig von der Ware noch weitere Dokumente einzureichen:

  • Handelsrechnung in englischer Sprache mit allen handelsüblichen Angaben (oder Pro-Forma-Rechnung)
  • Packliste in englischer Sprache
    (nur wenn die Handelsrechnung keine genaue Übersicht der einzelnen Packstücke beziehungsweise der gelieferten Ware enthält)
  • Frachtdokumente 
    (Bill of Lading, Airwaybill)
  • Präferenznachweis
    (sofern eine Zollvergünstigung in Anspruch genommen werden kann und soll)
  • Versicherungszertifikate
  • Einfuhrgenehmigung/-lizenz
    (sofern erforderlich)
  • Verkaufsbestätigung
  • und je nach Ware sonstige Zeugnisse/Bescheinigungen
    (sofern erforderlich - zum Beispiel Tiergesundheitszeugnisse, Pflanzengesundheitszeugnisse oder Herstellererklärungen)

Diese Dokumente werden in der Regel ebenfalls elektronisch über ASYCUDA übermittelt. Alternativ können diese Nachweise in Papierform eingereicht werden. Abhängig vom Nachweis können Mehrfachausführungen (Kopien) notwendig sein.

Weitere Informationen zu: Wareneinfuhr, Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Die namibische Zollbehörde (NamRa) hat das Authorized Economic Operator (AEO-C) Programm, das zuvor als "Preferred Trader Programme" (PTP) bekannt war, im Juni 2021 eingeführt. Die AEO-Bewilligung "Zollrechtliche Vereinfachungen/Customs" (AEO-C) ist eine mögliche Variante des AEO-Status.

Unternehmen, die den AEO-Status besitzen, gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und können folglich von einigen Vorteilen sowie Vergünstigungen bei der Zollabfertigung profitieren. 

Namibia möchte mithilfe des Programms die internationalen Lieferketten vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher stärken und zugleich die Beziehungen zwischen Zoll und den einzelnen Unternehmen sowie den Regierungsbehörden intensivieren.

Weitere Informationen zum: AEO in Namibia

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