Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Neuseeland Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

Bei der  Wareneinfuhr sind in der Regel Zölle und Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.

Von Klaus Möbius | Bonn

Zolltarif

Der neuseeländische Zolltarif weist grundsätzlich acht Ziffern aus. Für einige Waren ist eine weitere Unterteilung vorgesehen. Die neuseeländische Zollverwaltung erteilt auf Anfrage verbindliche Zolltarifauskünfte.

Die Zollsätze und sonstigen Einfuhrabgaben können in der Access2Markets Datenbank der EU-Kommission eingesehen werden. Sobald das Freihandelsabkommen zwischen Neuseeland und der EU in Kraft getreten ist, gilt für Waren mit Ursprung EU der entsprechende Präferenzzollsatz.


Beispiele für im Jahr 2022 gültige Zollsätze (in %):

HS-Position

1601

Wurstwaren

frei

1905

Kekse

5

2204

Wein

5

2918

Zitronensäure

frei

3004

Antibiotika

frei

6103

Bekleidung

10

8443

Druckmaschinen

frei

8703

Pkw

frei

9403

Möbel

5



Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der eingeführten Ware. Dies ist in der Regel der Transaktionspreis, das heißt der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf Basis FOB (Free On Board) Versendungsort  ohne Transport- und Versicherungskosten nach Neuseeland.


Dem Transaktionspreis sind hinzuzurechnen:

Folgende Kosten, soweit sie für den Käufer entstanden, aber nicht in dem gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind:

  • Provisionen und Maklerlöhne mit Ausnahme von Einkaufsprovisionen,
  • Kosten von Umschließungen, die zu Zollzwecken als Einheit mit den eingeführten Waren angesehen werden,
  • Verpackungskosten und zwar für Materialien und die entsprechenden Arbeitskosten,
  • Anteilsweise Kosten für Teile, Werkzeuge, Formen und ähnliche Verbrauchsmaterialien, die für die Produktion der eingeführten Ware erforderlich waren und vom Verkäufer kostenlos oder unterhalb der Selbstkosten zur Verfügung gestellt wurden. Gleiches gilt für Entwicklungs- und Designkosten.
  • Lizenzgebühren für die eingeführten Waren, die vom Käufer zu zahlen sind,
  • Erlöse aus späteren Weiterverkäufen, die dem Verkäufer zufließen.

Vom Transaktionspreis dürfen abgezogen werden:

Folgende Kosten, sofern sie in der Rechnung getrennt aufgeführt sind:

  • Gebühren für Aufbau, Installation, Zusammenbau, Einweisungsmaßnahmen und Ähnliches nach der Einfuhr in Neuseeland,
  • Transport- und Versicherungskosten nach dem Verladeort im Versendungsland,
  • Einfuhrzölle und Steuern.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.