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Vereinigtes Königreich / EU / Island / Norwegen / EFTA / EWRInternationale Handelsabkommen / Brexit / Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen) / Internationale Handelsabkommen, übergreifend
Zoll
Zollmeldung Vereinigtes Königreich Internationale Handelsabkommen
Am 8. Dezember 2020 hat das Vereinigte Königreich (VK) ein Abkommen mit Norwegen und Island unterzeichnet, um den präferenzbegünstigten Handel fortzuführen.
17.02.2021
Bereits am 2. April 2019 haben das VK, Island und Norwegen ein Handelsabkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen war jedoch nur eine Vorbereitung für einen möglichen EU-Austritt ohne Austrittsabkommen. Da das VK die EU mit einem Austrittsabkommen verlassen hat, wird das am 2. April 2019 vereinbarte Abkommen zwischen dem VK, Island und Norwegen nicht in Kraft treten.
Aus diesem Grund hat das VK am 8. Dezember ein weiteres Abkommen mit Norwegen und Island unterzeichnet. Dieses Abkommen deckt den Warenhandel ab und soll sicherstellen, dass 95% des Warenhandels mit Norwegen und über 90% mit Island zollfrei bleiben. Das Abkommen ist lediglich ein Interimsabkommen, während das VK und die EWR-EFTA-Länder die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen im nächsten Jahr abschließen.
Der britische Handel mit Island und Norwegen hatte im Jahr 2019 einen Wert von 27 Mrd. GBP, davon entfielen rund 20 Mrd. GBP auf den Warenhandel.
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