Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Kenia Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO

Kenia ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen und gehört der Zollunion der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC an.

Von Andrea Mack | Bonn

Regionale Wirtschaftsgemeinschaften EAC und COMESA

Kenia bildet mit den Nachbarländern Tansania, Uganda, Ruanda, Burundi und Südsudan die Ostafrikanische Gemeinschaft EAC (East African Community). Jüngstes Mitglied seit Juli 2022 ist die Demokratische Republik Kongo. Vorrangiges Ziel der EAC ist die Förderung der regionalen Integration. Die Vertragsparteien errichteten 2005 eine Zollunion mit gemeinsamem Außenzoll gegenüber Drittländern. Innerhalb der Zollunion können Ursprungswaren der Mitgliedsländer zollfrei zirkulieren. Im Juli 2010 einigte sich die EAC darauf, einen gemeinsamen Markt für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit zu schaffen. Langfristig wird eine politische Föderation der ostafrikanischen Staaten mit einer gemeinsamen Währung angestrebt.

Kenia ist gleichzeitig Mitglied des 1994 gegründeten Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa). Ziel des COMESA ist ein gemeinsamer Markt durch Abbau der Zölle und Beseitigung von Handelshemmnissen für in der Region hergestellte Waren. Derzeit setzen 16 der 21 Mitgliedstaaten eine Freihandelszone für Waren mit nachgewiesenem COMESA-Ursprung (Certificate of Origin) um, darunter auch Kenia.

Kenia gehört zudem der Intergovernmental Authority on Development (IGAD) von Staaten am Horn von Afrika an. Die IGAD ist eine der insgesamt acht von der Afrikanischen Union (AU) anerkannten regionalen Wirtschaftsgemeinschaften.

Tripartite und afrikanische Freihandelszone

Über die EAC und den COMESA ist Kenia in das Projekt des trilateralen Freihandelsabkommens TFTA (Tripartite Free Trade Agreement) eingebunden, das Staats- und Regierungschefs aus 26 Ländern Afrikas im Juni 2015 vereinbart haben. Die neue Freihandelszone soll die bereits bestehenden Handelsblöcke COMESA, EAC und SADC (Southern African Development Community) integrieren und den Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien erleichtern. Bislang haben elf Staaten das Abkommen ratifiziert: Ägypten, Botsuana, Burundi, Eswatini, Kenia, Namibia, Ruanda, Sambia, Simbabwe, Südafrika und Uganda. Um in Kraft zu treten, ist eine Ratifizierung von mindestens 14 Staaten erforderlich.

Darüber hinaus brachte die AU im März 2018 eine kontinentale Freihandelszone auf den Weg. Mittlerweile sind 54 afrikanische Staaten dem Abkommen zur Schaffung einer Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Agreement) beigetreten, 46 dieser Länder haben ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Kenia.

Primäres Ziel der AfCFTA ist, den geringen innerafrikanischen Handel und die Industrialisierung zu fördern. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt mit freiem Austausch von Waren, Dienstleistungen, Arbeit und Kapital an. 97 Prozent der bestehenden Zölle sollen schrittweise wegfallen. Für die übrigen drei Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Im Fokus steht auch der Abbau von nichttarifären Handelsbeschränkungen wie Zollbürokratie, Importquoten oder Produktnormen.

Die Umsetzung der Freihandelszone startete am 1. Januar 2021. Seitdem fand jedoch kaum Warenaustausch im Rahmen der AfCFTA statt. Das liegt auch daran, dass einzelne Themen der ersten Verhandlungsphase wie Zollzugeständnisse und Ursprungsregeln für Waren noch nicht vollständig ausgehandelt sind. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, haben im Oktober 2022 acht Pilotländer den Handel mit ausgewählten Produkten im Zuge der neu geschaffenen Guided Trade Initiative aufgenommen. Informationen über die Inhalte des Abkommens und den Stand der Verhandlungen, die schrittweise und in Phasen erfolgen, liefert das in Accra angesiedelte angesiedelte AfCFTA-Sekretariat.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union

Die Europäische Union (EU) und die EAC-Mitglieder Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda haben bereits 2014 Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abgeschlossen und den Text paraphiert. Das Abkommen wurde jedoch nicht von allen Vertragsstaaten unterzeichnet. Bei ihrem Gipfeltreffen im Februar 2021 ermöglichte die EAC Kenia, ein bilaterales WPA zu vereinbaren. 

Am 19. Juni 2023 haben die EU und Kenia ihre Verhandlungen über ein umfassendes WPA abgeschlossen, das auch Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung enthält. Das bilaterale Abkommen muss zunächst interne Verfahren durchlaufen und kann erst vollständig in Kraft treten, nachdem die Vertragsparteien es unterzeichnet und ratifiziert haben. 

Mit dem WPA sollen die Einfuhrzölle der EU für kenianische Produkte dauerhaft wegfallen. Im Gegenzug verpflichtet sich Kenia nach Inkrafttreten 82,6 Prozent der Einfuhren aus der EU schrittweise über 15 Jahre zu liberalisieren. Für 2,9 Prozent davon ist ein Abbau innerhalb von 25 Jahren vorgesehen. Der Beitritt zum Abkommen steht weiteren Mitgliedstaaten der EAC offen. 

Sonstige Mitgliedschaften und Abkommen

Kenia ist Gründungsmitglied der Welthandelsorganisation WTO. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU werden Waren mit Ursprung in Kenia Zollvergünstigungen gewährt. Die EU hat jedoch für das Jahr 2023 die Zollpräferenzen für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels (Zollkapitel 6) ausgesetzt. Infolge des Austritts aus der EU hat das Vereinigte Königreich mit Kenia ein bilaterales WPA abgeschlossen, das seit 2021 in Kraft ist.

Die USA gewähren Kenia neben dem Generalized System of Preferences (GSP) Präferenzen im Rahmen des African Growth and Opportunity Act (AGOA). Die Liste der AGOA-Produkte umfasst Rohstoffe, industrielle Vorprodukte, Textilerzeugnisse und Bekleidung. Da AGOA 2025 voraussichtlich ausläuft, nahmen die USA und Kenia im Juli 2022 Verhandlungen über eine strategische Handels- und Investitionspartnerschaft (STIP) auf.

Des Weiteren steht Kenia mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und Südkorea in Verhandlungen über Freihandelsabkommen.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.