Phytosanitärkontrolle für Holzverpackungen und Pflanzen
Verpackungsmaterial aus Holz, Pflanzen und Produkte aus Pflanzen unterliegen Überwachungsmechanismen um die Einschleppung von Schädlingen in Mexiko zu verhindern.
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Verpackungsmaterial aus Holz, Pflanzen und Produkte aus Pflanzen unterliegen Überwachungsmechanismen um die Einschleppung von Schädlingen in Mexiko zu verhindern.
Waren sind 24 Stunden vor Verladung in Mexiko voranzumelden. Die Zollformalitäten sind elektronisch vorzunehmen. Eine Vorabprüfung des Warenwertes ist notwendig.
Zollbegünstigungen aufgrund des Freihandelsabkommens mit der EU gewährt die Zollbehörde nur bei Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Erklärung auf der Rechnung.
Mexiko verbietet die Einfuhr bestimmter Drogen und Vorprodukte zur Herstellung von Drogen, einiger chemischer Produkte, Insektizide und tierischer Produkte.
Neben dem Einfuhrzoll gelten in Mexiko bei zahlreichen Waren Ausgleichszölle als Schutzmaßnahme wegen unlauterer Handelspraktiken. Ferner ist die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Mexiko ist auch mit weiteren lateinamerikanischen Ländern durch Handelsabkommen vernetzt.
Eine Vielzahl von für die Herstellung, Präsentation und den Marktzugang von Produkten wichtigen Vorschriften unterliegen verbindlichen mexikanischen Normen und Standards.
Mexiko ist Mitgliedstaat der WTO. Darüber hinaus ist das Land als Vertragsstaat weiterer internationaler Handelsvereinigungen über die Grenzen Lateinamerikas hinaus vernetzt.
Bei Wareneinfuhren erhebt die Zollbehörde im Regelfall eine Zollabfertigungsgebühr.
Wareneinfuhren können nur im Steuergebiet Mexikos ansässige Unternehmen mit Registrierung vornehmen.