Zollverfahren
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
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Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
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Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung für Einfuhrwaren kann nur ein lizenzierter Zollagent abgeben.
Voraussetzung für die Überführung in ein Zollverfahren ist eine regelgerechte Anmeldung.
Der Zollanmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Fracht- und Versanddokumente
Handelsrechnung, 3-fach, unterschrieben, mit allen handelsüblichen Angaben,
Packliste, soweit keine detaillierte Warenaufstellung in der Rechnung enthalten ist,
Ursprungszeugnis, 2-fach (nur auf Verlangen des Einführers),
Ggf. Präferenznachweis.
Je nach Warenart können etwa auch eine Konformitätsbescheinigung, ein phytosanitäres oder ein veterinäres Zertifikat für die Zollabfertigung verlangt werden.
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Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.