Weitere Zollverfahren
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
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Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Wareneinfuhren können nur im Steuergebiet Mexikos ansässige Unternehmen mit Registrierung vornehmen.
Waren sind 24 Stunden vor Verladung in Mexiko voranzumelden. Die Zollformalitäten sind elektronisch vorzunehmen. Eine Vorabprüfung des Warenwertes ist notwendig.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelkonforme Anmeldung.
Bestimmte Fragen tauchen seit dem Brexit immer wieder auf - hier finden Sie einen Überblick.
Neben der Abfertigung zum freien Verkehr können Waren in weitere Zollverfahren überführt werden.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Waren können zum freien Verkehr oder zu besonderen Zollverfahren angemeldet werden.
Das Ausfuhrverbot gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten bis Januar 2024.
Obwohl in Hongkong und Macau keine Zölle erhoben werden, sind sämtliche Waren dennoch anzumelden.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.