Ausfuhrlizenzen 2025
Bestimmte Waren dürfen nur mit Ausfuhrlizenz aus China ausgeführt werden.
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Bestimmte Waren dürfen nur mit Ausfuhrlizenz aus China ausgeführt werden.
Am 23. Februar 2022 traten erste Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft. Seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
Verlängerung der Sanktionen.
Neben Finanzsanktionen und solchen, die sich auf Visa und Aufenthaltsrechte sowie den Luftverkehr beziehen, beschränken diese in erheblichem Maße auch den Warenverkehr.
Klassische Hilfslieferungen in die Ukraine unterfallen keinen exportkontrollrechtlichen Beschränkungen.
Insbesondere der Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen trifft viele deutsche Unternehmen. Aber auch das Exportverbot für Luxusgüter macht sich für viele Branchen bemerkbar.
Zu beachten sind auch eventuelle Verbote oder mengenmäßige Beschränkungen der Einfuhr bestimmter Güter.
Bonn (GTAI) - Kasachstan hat am 31. Juli 2019 ein Exportverbot für bestimmte Holzarten beschlossen. Betroffen sind Hölzer mit den HS-Codes 4401, 4403, 4404, 4406 und 4407.
Der Beschluss ist am 18. August 2019 in Kraft getreten und soll für einen Zeitraum von sechs Monaten gelten.
Das Exportverbot gilt für die Fälle, in denen Holzwaren nach Kasachstan importiert worden und an einer kasachischen Zollstelle nochmal neu abgefertigt worden sind, um sie in ein Drittland zu exportieren. Es gilt auch, wenn...
Bonn (GTAI) – Der argentinische Präsident Mauricio Macri hat mit Dekret 757/2018 vom 14. August 2018 die Ausfuhrzölle auf Sojaprodukte geändert. Die Maßnahme betrifft Erzeugnisse der Zolltarifpositionen 1208 10, 1507 10, 1507 90, 1517 90, 1518, 2302 50, 2304, 2308 und 2309 90.
Gemäß Dekret 1343 vom 30. Dezember 2016 wurden die Ausfuhrzölle für Produkte dieser und weiterer Zolltarifpositionen seit dem 1. Januar 2018 bis zum 1. August 2018 monatlich um 0,5 Prozent gesenkt. Gemäß Dekret 757/2018 wird die...
Bonn (GTAI) – Die pakistanische Regierung hat mit Verordnung (Notification Customs) 644/2018 den Einfuhrzollsatz für komplette Personenkraftfahrzeuge mit Elektroantrieb (pakistanischer Zolltarifcode 8703.8090) von 50 auf 25% gesenkt. Der neue Zollsatz gilt seit dem 24. Mai 2018.