Schutz von Investitionen in Ländern aus Subsahara-Afrika
Deutschland hat mit meisten Staaten des afrikanischen Kontinents bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) abgeschlossen.
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Deutschland hat mit meisten Staaten des afrikanischen Kontinents bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) abgeschlossen.
Investitionsbehörden zählen zu den ersten Ansprechpartnern vor Ort. Sie unterstützen bei rechtlichen Fragen und bieten häufig auch sogenannte One-Stop-Centres an.
Bei Entsendungen in ein Land in Subsahara-Afrika entstehen zahlreiche rechtliche Hürden. Hilfreich ist es daher, einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen zu behalten.
Für jedes Auslandsgeschäft sind Informationen, insbesondere zum Steuerrecht, unerlässlich. Nationale Steuerbehörden können hilfreiche Informationsquellen sein.
Seit 28. April 2022 benötigen vollständig gegen Covid19 geimpfte Reisende keinen PCR-Test mehr. Bei der Einreise ist aber ein Nachweis über die vollständige Impfung zu erbringen.
Das neue Sozialversicherungsrecht betrifft vor allem Unternehmen, die in Uganda Arbeitnehmende eingestellt haben, oder von einem deutschen Unternehmen nach Uganda entsendet werden.