Zölle und weitere Einfuhrabgaben
Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben. Waren aus der EU können im Rahmen des Interim-WPA von Zollpräferenzen profitieren.
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Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben. Waren aus der EU können im Rahmen des Interim-WPA von Zollpräferenzen profitieren.
Für den Vertrieb von Waren in Côte d’Ivoire sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Côte d'Ivoire ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen. Mit der EU besteht ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das beidseitig Zollpräferenzen gewährt.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können Waren auch in eines der besonderen Zollverfahren überführt werden.
Hier erhalten Exporteure einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben, Verbote und Beschränkungen.
Finanzierungsantrag
Finanzierung: KfW Entwicklungsbank
Im Rahmen der deutschen Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mit Côte d'Ivoire plant die Bundesregierung die Unterstützung eines Wiederaufforstungsprojekts.
Das vorübergehende Exportverbot gilt bis Mitte Juli 2024. Es soll die Ernährungssicherheit der ivorischen Bevölkerung gewährleisten.
Der deutsche Außenhandelsumsatz mit dem afrikanischen Kontinent legt weiter zu. Dabei verschieben sich die Schwerpunkte.