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  • 15.09.2017 Special USA
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    USA: Zollverfahren

    Bei Sendungen aus der EU in Nicht-EU-Länder sind dort grundsätzlich Zölle und Einfuhrumsatzsteuern zu zahlen. Dies erledigt in der Regel das Transportunternehmen. Dieses stellt dem Empfänger dann die Eingangsabgaben in Rechnung und führt sie an die dortige Zollverwaltung ab. Wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden oder Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung und muss die Sendung dann bei der zuständigen Zollstelle abholen.
    Die Höhe des...

  • 15.09.2017 Special Tschechische Republik
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    Tschechische Republik: Zollverfahren

    Sendungen innerhalb der Europäischen Union sind zollfrei.
    Für die Umsatzsteuer gilt Folgendes: Bei Sendungen an Privatpersonen in anderen EU-Staaten führt der Versandhändler die für sein Land geltende Steuer (in Deutschland also 19%) an sein zuständiges Finanzamt ab. Dies gilt allerdings nur bis zum Erreichen bestimmter Schwellenwerte je Bestimmungsland. Wird der Schwellenwert überschritten, sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche Lieferungen in dieses Land nach dem dort geltenden Steuersatz zu besteuern...

  • 15.09.2017 Special Russland
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    Russland: Zollverfahren

    Bei Sendungen aus der EU in Nicht-EU-Länder sind dort grundsätzlich Zölle und Einfuhrumsatzsteuern zu zahlen. Dies erledigt in der Regel das Transportunternehmen. Dieses stellt dem Empfänger dann die Eingangsabgaben in Rechnung und führt sie an die dortige Zollverwaltung ab. Wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden oder wenn Verbote sowie Beschränkungen zu beachten sind, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung und muss die Sendung dann bei der zuständigen Zollstelle abholen.
    Die Höhe des...

  • 15.09.2017 Special Mexiko
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    Mexiko: Zollverfahren

    Bei Sendungen aus der EU in Nicht-EU-Länder sind dort grundsätzlich Zölle und Einfuhrumsatzsteuern zu zahlen. Dies erledigt in der Regel das Transportunternehmen. Dieses stellt dem Empfänger dann die Eingangsabgaben in Rechnung und führt sie an die dortige Zollverwaltung ab. Wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden oder wenn Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung und muss die Sendung dann bei der zuständigen Zollstelle abholen.
    Die Höhe des...

  • 15.09.2017 Special Japan
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    Japan: Zollverfahren

    Bei Sendungen aus der EU in Nicht-EU-Länder sind dort grundsätzlich Zölle und Einfuhrumsatzsteuern zu zahlen. Dies erledigt in der Regel das Transportunternehmen. Dieses stellt dem Empfänger dann die Eingangsabgaben in Rechnung und führt sie an die dortige Zollverwaltung ab. Wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden oder wenn Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung und muss die Sendung dann bei der zuständigen Zollstelle abholen.
    Die Höhe des...

  • 15.09.2017 Special Indien
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    Indien: Zollverfahren

    Bei Sendungen aus der EU in Nicht-EU-Länder sind dort grundsätzlich Zölle und Einfuhrumsatzsteuern zu zahlen. Dies erledigt in der Regel das Transportunternehmen. Dieses stellt dem Empfänger dann die Eingangsabgaben in Rechnung und führt sie an die dortige Zollverwaltung ab. Wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden oder wenn Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung und muss die Sendung dann bei der zuständigen Zollstelle abholen.
    Die Höhe des...

  • 15.09.2017 Special Italien
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    Italien: Zollverfahren

    Sendungen innerhalb der Europäischen Union sind zollfrei.
    Für die Umsatzsteuer gilt Folgendes: Bei Sendungen an Privatpersonen in anderen EU-Staaten führt der Versandhändler die für sein Land geltende Steuer (in Deutschland also 19%) an sein zuständiges Finanzamt ab. Dies gilt allerdings nur bis zum Erreichen bestimmter Schwellenwerte je Bestimmungsland. Wird der Schwellenwert überschritten, sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche Lieferungen in dieses Land nach dem dort geltenden Steuersatz zu besteuern...

  • 15.09.2017 Special Nigeria
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    Nigeria: Zollverfahren

    Bei Sendungen aus der EU in Nicht-EU-Länder sind dort grundsätzlich Zölle und Einfuhrumsatzsteuern zu zahlen. Dies erledigt in der Regel das Transportunternehmen. Dieses stellt dem Empfänger dann die Eingangsabgaben in Rechnung und führt sie an die dortige Zollverwaltung ab. Wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden oder wenn Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung und muss die Sendung dann bei der zuständigen Zollstelle abholen.
    Die Höhe des...

  • 15.09.2017 Special China
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    VR China: Zollverfahren

    Bei Sendungen aus der EU in Nicht-EU-Länder sind dort grundsätzlich Zölle und Einfuhrumsatzsteuern zu zahlen. Dies erledigt in der Regel das Transportunternehmen. Dieses stellt dem Empfänger dann die Eingangsabgaben in Rechnung und führt sie an die dortige Zollverwaltung ab. Wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden oder wenn Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung und muss die Sendung dann bei der zuständigen Zollstelle abholen.
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  • 15.09.2017 Special USA
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    USA: Rechtliche Grundlagen

    E-Commerce wird in den USA in diversen Gesetzen sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der Bundesstaaten geregelt, daneben ist das Fallrecht (case law) zu beachten. Zudem erlässt die für Verbraucherschutz zuständige Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission) Regelungen und Best-Practice-Leitlinien zu verbraucherschutzrelevanten Themen wie Werbung, Marketing und Datenschutz, die sich an den Verbraucherschutzleitlinien im elektronischen Geschäftsverkehr der OECD orientieren.
    Bestimmungen zu...

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