Chronologische Übersicht über EU-Sanktionen gegenüber Russland
Am 23. Februar 2022 traten erste Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft. Seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
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Am 23. Februar 2022 traten erste Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft. Seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
Neben Finanzsanktionen und solchen, die sich auf Visa und Aufenthaltsrechte sowie den Luftverkehr beziehen, beschränken diese in erheblichem Maße auch den Warenverkehr.
Klassische Hilfslieferungen in die Ukraine unterfallen keinen exportkontrollrechtlichen Beschränkungen.
Insbesondere der Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen trifft viele deutsche Unternehmen. Aber auch das Exportverbot für Luxusgüter macht sich für viele Branchen bemerkbar.
Die neuen Sanktionen erweitern geltende Regelungen im Bereich der Dual-Use-Güter.
Aus Sicht der EU-Kommission müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um Mitgliedstaaten und Wirtschaftsteilnehmer besser zu informieren.
Am 9. März 2022 einigten sich die EU-Mitglieder über weitere Sanktionen. Insgesamt gelten die restriktiven Maßnahmen nun für insgesamt 862 Einzelpersonen und 53 Organisationen.
Die EU beschließt individuelle Sanktionen, Wirtschaftssanktionen und Beschränkungen im Bereich der Kapital- und Finanzmärkte und Dienstleistungen.
Ein Teilausschluss aus dem SWIFT-System und neue Finanzsanktionen folgten am 26. Februar 2022. Am 28. Februar 2022 erweitert die EU die Sanktionsliste um 26 Personen und Organisationen.