Warenkennzeichnung und Verpackung
Die Angabe des Ursprungslandes ist für eine Reihe von Waren obligatorisch. Fehlt diese Angabe, sind die Waren von der Einfuhr und dem Verkauf ausgeschlossen.
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Die Angabe des Ursprungslandes ist für eine Reihe von Waren obligatorisch. Fehlt diese Angabe, sind die Waren von der Einfuhr und dem Verkauf ausgeschlossen.
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Tiere und tierische Erzeugnisse dürfen nur mit einer Genehmigung eingeführt werden. Darüber hinaus sind zumeist noch weitere Dokumente erforderlich.
Neben den Einfuhrzöllen können bei der Wareneinfuhr noch weitere Abgaben anfallen. Einige Verbrauchsgüter werden sogar doppelt belastet.
Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.
Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter, Textilprodukte, Lebensmittel und kosmetische Produkte sind in einschlägigen Gesetzen geregelt.
Der "Food and Drugs Act" gibt Vorschriften, Sicherheits- und Qualitätsstandards für Lebensmittel, pflanzliche Produkte, Arzneimittel, kosmetische und medizinische Produkte vor.
Der "Export and Import Permits Act" ermöglicht die mengenmäßige Beschränkung von Einfuhren zum Schutz kanadischer Hersteller.
Anlässlich der Wareneinfuhr werden verschiedene Verbrauchsteuern und verbrauchsteuerähnliche Abgaben erhoben.
Je nach Warenart sind verschiedene Voraussetzungen für die Wareneinfuhr und den Marktzugang zu erfüllen.
Die Regierung Angolas hat den nationalen Zolltarif an das Harmonisierte System HS 2022 angepasst und die Zollsätze überarbeitet. Änderungen gab es auch bei der Umsatzsteuer.