Kein UN-Kaufrecht in Kenia
Kenia ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
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Kenia ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
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Das kroatische Zivilrecht ähnelt von seinen Grundzügen her dem deutschen Vertragsrecht.
Auch die in Deutschland bekannten Gewährleistungsrechte finden sich im kroatischen Vertragsrecht wieder.
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