Zölle und Antidumpingzölle
Argentinien wendet den im Mercosur-Abkommen vereinbarten gemeinsamen Außenzolltarif an. Zum Schutz inländischer Hersteller gelten für bestimmte Waren Antidumpingzölle.
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Argentinien wendet den im Mercosur-Abkommen vereinbarten gemeinsamen Außenzolltarif an. Zum Schutz inländischer Hersteller gelten für bestimmte Waren Antidumpingzölle.
Freizonen gewähren tarifäre Handelserleichterungen. Unternehmen, die sich dort niederlassen, können ihre Waren zollbegünstigt einführen.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr stehen folgende Abfertigungsmöglichkeiten zur Wahl: vorübergehende Verwendung, Zolllager, Versandverfahren und Veredelung.
Einfuhrwaren verbleiben zunächst in Lagern, bevor sie zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.
Wareneinfuhren nach Argentinien können nur Unternehmen mit Sitz in Argentinien vornehmen. Dabei kann die Einbindung von Banken erforderlich sein.
Argentinien ist Mitglied des Mercosur, mit dem die EU ein umfassendes Assoziierungsabkommen anstrebt. Diskussionen zu einigen Themen dauern an.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: Asiatische Entwicklungsbank (ADB)
Mit einem Zuschuss in Höhe von 1 Million US-Dollar unterstützt die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) technische Hilfe für ein Wirtschaftsförderungsprojekt in der Mongolei.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: Weltbankgruppe (IBRD)
Mit einem Darlehen in Höhe von 299,66 Millionen US-Dollar unterstützt die Weltbankgruppe ein Umweltschutzprojekt in Indien.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: Weltbankgruppe (IBRD)
Mit einem Darlehen in Höhe von 300 Millionen US-Dollar unterstützt die Weltbankgruppe ein Umweltschutzprojekt in Indien.
Bestimmte Waren dürfen nur mit Ausfuhrlizenz aus China ausgeführt werden.