Zollbericht Aserbaidschan Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung
Standards und Normen
Für den Vertrieb von Waren in Aserbaidschan sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Neben Lizenzen gibt es auch eine Reihe von Konformitätsanforderungen.
01.07.2025
Von Karin Appel | Bonn
Aserbaidschan hat ein eigenes nationales Produkt- und Dienstleistungszertifizierungssystem, wofür die nationale Normungsagentur Aserbaidschan Standardization Institute (AZSTAND) zuständig ist. Das System basiert seinerseits auf mehreren internationalen Standards und Gesetzen. Dazu zählen die Internationale Organisation für Normung (ISO), die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) und andere internationale Dokumente und Vorschriften.
Hauptziel der Zertifizierung ist es, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt zu verhindern. Daher gehören zu den zertifizierungspflichtigen Produkten unter anderem Lebensmittel, bestimmte Textilien, Haushaltstechnik, Kinderspielzeug, Landwirtschaftsmaschinen und –technik, Ausrüstung für die Erdölförderung und Straßenbaumaschinen.
Die Einfuhr von zertifizierungspflichtigen, jedoch nicht zertifizierten Produkten, ist verboten. Ebenso verboten ist die anderweitige Verwendung des Konformitätszeichens, das nach erfolgreicher Zertifizierung für die jeweiligen Erzeugnisse registriert und ausgegeben wird.
Um international anerkannte Normen und technische Vorschriften schrittweise einzuhalten, hat Aserbaidschan ein Normungsgesetz verabschiedet, welches am 14. Oktober 2019 in Kraft trat. Die Harmonisierung der staatlichen Standards in Aserbaidschan mit denen der europäischen Union und anderen internationalen Normen liegt derzeit bei ungefähr 45 Prozent.
Für in den Mitgliedsländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) bereits zertifizierte Produkte nach den dortigen Standards besteht die Möglichkeit der Anerkennung der jeweiligen nationalen Zertifikate. Die Anerkennung ist antragspflichtig. Der Antrag ist bei der Zertifizierungsbehörde AZSTAND zu stellen.
Gemäß des Gesetzes Aserbaidschans "über die Normung" enthalten die Normen in Aserbaidschan teils verbindliche und teils empfehlende Anforderungen. Viele Waren erfordern einen Konformitätsnachweis. Dieser bestätigt, dass die importierten Waren mit den technischen Vorschriften in Aserbaidschan übereinstimmen. Der Konformitätsnachweis wird von einem geeigneten Institut oder Labor im Ausfuhrland ausgestellt und ist für die Zollabfertigung obligatorisch.
Wenn für Waren keine technischen Anforderungen festgelegt sind, erfolgt die Konformitätsbewertung durch Zertifizierung akkreditierter Konformitätsbewertungsstellen auf Initiative des Kunden. Eine Konformitätsbewertung ist in diesem Fall freiwillig. Die Einhaltung staatlicher Empfehlungen bzw. freiwilliger Standards kann auch durch ein Übereinstimmungszertifikat nachgewiesen werden.
Die aserbaidschanische Regierung arbeitet an einen Gesetzesentwurf über technische Vorschriften, der sich unter anderem auf die Anerkennung ausländischer Konformitätsbescheinigungen beziehen soll.
Besondere Konformitätsvorschriften gelten in Aserbaidschan für Telekommunikationsgeräte und -einheiten. Die AZSTAND ist für die Konformität solcher Produkte hinsichtlich der Sicherheitsparameter verantwortlich. Darüber hinaus ist eine zweite Konformitätsbescheinigung über die technischen Parameter der Produkte erforderlich. Diese stellt das Ministerium für Verkehr, Kommunikation und Hochtechnologien auf Antrag aus.