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Australien: Investitionsrecht
In Australien unterliegen bestimmte Arten ausländischer Investitionen einer behördlichen Anzeige oder Überprüfung. (Stand: 12.09.2025)
Von Jan Sebisch | Bonn
Das australische Investitionsrecht wird im Wesentlichen durch den Foreign Acquisitions and Takeovers Act 1975 (FATA) und den damit verbundenen Vorschriften geregelt. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Kontrolle und Genehmigung von ausländischen Investitionen in Australien. Ziel ist es, ausländische Kapitalzuflüsse zu ermöglichen, gleichzeitig aber die nationale Sicherheit, wirtschaftliche Stabilität und öffentliche Interessen zu wahren. Die praktische Umsetzung erfolgt durch das Foreign Investment Review Board (FIRB), das Investitionsvorhaben prüft und der Bundesregierung Empfehlungen erteilt.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt des FATA ist die Definition einer „wesentlichen Beteiligung“ (substantial interest). Im Rahmen des Gesetzes liegt eine solche vor, wenn ein einzelner ausländischer Investor eine Beteiligung von mindestens 20 Prozent an einem australischen Unternehmen erwirbt. Bei mehreren ausländischen Investoren gilt eine kombinierte wesentliche Beteiligung (aggregate substanial interest), sobald mindestens 40 Prozent gemeinsam gehalten werden. Die Erreichung dieser Beteiligungsschwellen kann bereits ausreichen, um eine Genehmigungspflicht nach dem FATA auszulösen.
Der Begriff Direktinvestition (direct investment) steht im australischen Investitionsrecht primär für den Erwerb von Unternehmensanteilen oder Vermögenswerten, die dem Investor dauerhafte Einflussmöglichkeiten oder Kontrolle verleihen. Dies schließt insbesondere den Erwerb von 10 Prozent oder mehr der Anteile ein – oder einen geringeren Prozentsatz, wenn besondere Einflussrechte eingeräumt werden. Direktinvestitionen sind in vielen Fällen genehmigungspflichtig, da sie die Unternehmensführung betreffen.
Die Genehmigungspflicht hängt zusätzlich von monetären Schwellenwerten ab, die jährlich angepasst werden und unter anderem von der Herkunft des Investors abhängig sind. Bei sensiblen Sektoren (Telekommunikation, Energie, Verteidigung) kann die Genehmigungspflicht auch unabhängig von Schwellenwerten bestehen.
Der FATA bietet damit ein zweistufiges Kontrollsystem: Zum einem die Beteiligungsgrenze (20 Prozent beziehungsweise 40 Prozent für substantial interest, 10 Prozent für direct investment mit Kontrollrechten) und zum anderen die monetären Schwellenwerte, die nach Investorenherkunft und Sektor variieren. Beide Prüfmechanismen greifen ineinander, um sicherzustellen, dass bedeutende ausländische Einflussnahmen transparent geprüft und gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden können.