Zollbericht Australien Verbrauchsteuern
Umsatz- und Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern werden auf Alkoholika, Tabakwaren, Energieerzeugnisse sowie auf Luxusfahrzeuge erhoben.
23.06.2025
Von Klaus Möbius | Bonn
Umsatzsteuer
Sämtliche Waren unterliegen bei der Einfuhr neben den Zöllen der Mehrwertsteuer (Goods and Services Tax-GST). Die Bemessungsgrundlage ist der FOB-Wert (Free On Board) zuzüglich Zoll, Transport- und Versicherungskosten, Verbrauchsteuern und Gebühren. Der Steuersatz beträgt zehn Prozent.
Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern werden für bestimmte Produkte wie folgt erhoben:
Warenart | Steuer in Australischen Dollar (AUD) |
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Bier über 3,5 Prozent Alkoholgehalt | |
- in Behältnissen > 48 Liter | 43,39 je Liter Alkohol, berechnet nach dem Alkoholgehalt, der 1,15 Prozent übersteigt |
- in Behältnissen ≤ 48 Liter | 61,57 je Liter Alkohol, berechnet nach dem Alkoholgehalt, der 1,15 Prozent übersteigt |
Weinbrand | 97,41 je Liter reinen Alkohols |
andere alkoholische Getränke | 104,31 je Liter reinen Alkohols |
Warenart | Steuer in AUD |
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Zigaretten und andere Tabakwaren bis zu einem Gewicht des enthaltenen Tabaks von 0,8 Gramm | 1,40312 je Stück |
andere Tabakwaren | 2158,65 je kg Tabakgehalt |
Warenart | Steuer in AUD |
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Benzin, Diesel und Heizöl | 0,508 je Liter |
Steuer auf Luxusfahrzeuge
Die so genannte "Luxury Car Tax" wird auf Fahrzeuge erhoben, deren Einfuhrwert (Zollwert plus Zollbetrag plus Mehrwertsteuer GST) bestimmte Schwellen überschreitet. Im Fiskaljahr 2025/26 beträgt der Schwellenwert für besonders energieeffiziente Fahrzeuge (Verbrauch bis zu 7 Liter/100 km) 91.387 AUD, im Übrigen 80.567 AUD. Die Schwellenwerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Der Steuersatz in Höhe von 33 Prozent wird auf den über dem Schwellenwert liegenden Betrag fällig.