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Brasilien: Aufenthalt und Entsendung
eregelt wird das Aufenthaltsrecht in Brasilien im Einwanderungsgesetz. (Stand: 28.05.2026)
Von Dr. Julio Pereira | Brasilien
Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.
Das brasilianische Aufenthaltsrecht wird hauptsächlich durch das Einwanderungsgesetz Nr. 13.445/2017 (Lei de Migração) sowie durch das Dekret Nr. 9.199/2017 geregelt. Ergänzende Vorschriften finden sich in Resolutionen des Nationalen Einwanderungsrats (Conselho Nacional de Imigração – CNIg).
Entsendung
Die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Brasilien setzt grundsätzlich ein entsprechendes Arbeitsvisum sowie eine vorherige Genehmigung der brasilianischen Behörden voraus. Dies betrifft insbesondere technische Spezialisten, Monteure, Ingenieure, Geschäftsführer und leitende Angestellte.
Je nach Dauer und Zweck der Tätigkeit kommen unterschiedliche Visakategorien zur Anwendung. Maßgeblich sind insbesondere die Resolutionen des CNIg sowie das Einwanderungsgesetz Nr. 13.445/2017. Bei kurzfristigen technischen Einsätzen prüfen die Behörden verstärkt, ob tatsächlich lediglich eine technische Unterstützung oder bereits eine reguläre Arbeitsaufnahme vorliegt.
Seit 2024 wurden die elektronischen Verfahren für Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsanträge weiter ausgebaut, insbesondere für internationale Unternehmensentsendungen und Investitionsprojekte.
Einreise und Aufenthalt
Deutsche Staatsangehörige benötigen für kurzfristige Geschäftsreisen grundsätzlich kein Visum, sofern der Aufenthalt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreitet.
Geschäftsreisen dürfen insbesondere für Meetings, Vertragsverhandlungen, Messebesuche und administrative Tätigkeiten genutzt werden. Eine entgeltliche Tätigkeit zugunsten eines brasilianischen Unternehmens ist ohne Arbeitsvisum jedoch nicht zulässig.
Ausländer mit längerfristigem Aufenthalt müssen sich bei der Bundespolizei (Polícia Federal) registrieren und erhalten eine nationale Ausländeridentifikation (Carteira de Registro Nacional Migratório – CRNM). Für geschäftliche Tätigkeiten ist regelmäßig zusätzlich eine brasilianische Steuernummer (CPF) erforderlich.
Sozialversicherungsrecht
Im Sozialversicherungsrecht gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit in Brasilien ausüben, unterliegen daher grundsätzlich dem brasilianischen Sozialversicherungssystem.
Zwischen Deutschland und Brasilien besteht jedoch ein Sozialversicherungsabkommen, das seit dem 1. Mai 2013 in Kraft ist. Es betrifft insbesondere die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung.
Bei einer vorübergehenden Entsendung kann der entsandte Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Die reguläre Höchstdauer beträgt grundsätzlich 24 Monate.
Nicht vom Abkommen erfasst sind insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung. Weitergehende Informationen hält die Deutsche Rentenversicherung bereit.
Digitale Nomaden
Durch Resolution CNIG MJSP Nr. 45/2021 wurde das Visum für digitale Nomaden eingeführt. Dieses erlaubt ausländischen Staatsangehörigen einen Aufenthalt in Brasilien bei gleichzeitiger Tätigkeit für ausländische Arbeitgeber oder Auftraggeber außerhalb Brasiliens. Voraussetzung ist insbesondere der Nachweis regelmäßiger Einkünfte aus dem Ausland oder ausreichender finanzieller Mittel.
Das Visum für digitale Nomaden hat seit 2024 erheblich an praktischer Bedeutung gewonnen, insbesondere im Technologie- und Dienstleistungssektor.