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Rechtsbericht | Brasilien | Arbeitsrecht

Lohngleichheit für Frauen und Männer in Brasilien

Gesetzentwurf sieht Änderungen in der brasilianischen Arbeitsgesetzgebung vor, um Unternehmen zu bestrafen, die gegen die Normen zur Lohngleichheit verstoßen.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 13. März 2023 hat die Bundesregierung Brasiliens einen Gesetzentwurf in den Nationalkongress eingebracht (Projeto de Lei n. 1085/23), der Unternehmen dazu verpflichtet, Frauen und Männern, die dieselbe Tätigkeit ausüben, das gleiche Entgelt zu zahlen. Mit dieser Verpflichtung soll eine Lücke im brasilianischen Arbeitsrecht geschlossen werden, denn sie sieht Geldstrafen und andere Sanktionen für Arbeitgeber vor, die die Vorschriften zur Lohngleichheit nicht einhalten. Der Gesetzentwurf wurde von der Frauenministerin Cida Gonçalves und dem Minister für Arbeit und Beschäftigung, Luiz Marinho, unterzeichnet. 

Lohngleichheit: Was sieht das brasilianische Recht vor?

Die Lohngleichheit ist in Brasilien bereits verfassungsmäßig und gesetzlich verankert. In mehreren Rechtsinstrumenten ist festgelegt, dass bei gleicher Tätigkeit in demselben Unternehmen das Gehalt für Männer und Frauen gleich sein muss. Die brasilianische Bundesverfassung verbietet Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen (Art. 7 CF/88). Darüber hinaus ist Brasilien Unterzeichner mehrerer internationaler Verpflichtungen zu diesem Thema, zum Beispiel das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Das Übereinkommen wurde vom Land 1984 ratifiziert und am 13. September 2002 durch das Dekret 4.377 vollständig in das brasilianische Rechtssystem aufgenommen.

Auch die Gesetzgebung, die die Arbeitsbeziehungen in Brasilien regelt, die so genannte Consolidação das Leis do Trabalho (CLT - Decreto-Lei 5.452/43), sieht die Zahlung einer Geldstrafe nur am Ende eines Prozesses vor, wenn Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nachgewiesen wird.

Was wird sich mit dem Gesetzentwurf ändern?

Mit dem Gesetzentwurf sollen Mechanismen eingeführt werden, die die Verwirklichung des Rechts auf Lohngleichheit für Frauen und Männern in Brasilien sicherstellen. Insbesondere sollen eventuelle Verletzungen der Rechte von Arbeitnehmerinnen überprüft, bestraft und behoben werden.

Es gibt vier Hauptmechanismen:

Zahlung von Gehaltsdifferenzen, Bußgeldern und Schadenersatz

Im Falle einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts muss das Unternehmen neben der der Arbeitnehmerin zustehenden Lohndifferenz auch eine Geldstrafe an die Arbeitsbehörden zahlen. Die Höhe der Geldstrafe entspricht dem Zehnfachen des höchsten vom Arbeitgeber gezahlten Gehalts. Im Wiederholungsfall wird dieser Geldbetrag um 100 Prozent erhöht.

Darüber hinaus kann das Unternehmen dem Gesetzentwurf zufolge je nach den Besonderheiten des Falles von den Gerichten dazu verurteilt werden, der Arbeitnehmerin moralischen Schadenersatz zu zahlen.

Eine geschlechtsspezifische Diskriminierung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gilt als erwiesen, wenn zwischen Frauen und Männern, die in demselben Unternehmen dieselbe Funktion ausüben, ein Lohngefälle besteht. Der Nachweis wird durch Berichte erbracht, die das Unternehmen der Arbeitsbehörde vorlegt.

Berichte zur Lohntransparenz (RTS)

Der Gesetzentwurf sieht einige Kontroll- und Überwachungsinstrumente vor. Dazu gehören die so genannten Lohntransparenzberichte (Relatórios de transparência salarial - RTS). Dabei handelt es sich um vom Arbeitgeber erstellte Dokumente, mit denen er die Arbeitsbehörde über die Gehälter und Funktionen aller beschäftigten Mitarbeiter informiert.

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten werden verpflichtet sein, die RTS bei der zuständigen Stelle einzureichen. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen objektiven Vergleich der Gehälter von Männern und Frauen zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird unter anderem das Recht auf Privatsphäre beachtet, wie es im Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Lei n. 13.709/18) regelt, festgelegt ist.

Umsetzung eines Aktionsplans

Wenn der Transparenzbericht einen ungerechtfertigten Gehaltsunterschied feststellt, muss das Unternehmen einen Aktionsplan zur Umsetzung der in der Verfassung und im Gesetz vorgesehenen Lohngleichheit ausarbeiten. Der Plan wird konkrete Ziele und Fristen enthalten, und die Beteiligung von Gewerkschaftsvertretern und Arbeitnehmervertretern im Betrieb muss gewährleistet sein.

Vereinfachung der Arbeitsgerichtsbarkeit

Sobald eine Diskriminierung bewiesen ist, kann die Arbeitnehmerin vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken, damit die Lohngleichheit sofort bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtsverfahrens umgesetzt werden kann.

Gesetzgebungsverfahren

Der Gesetzentwurf wird bereits im Nationalkongress mit einem Dringlichkeitsantrag behandelt. Daneben gibt es noch weitere ähnliche Gesetzentwürfe, wie den Gesetzentwurf 111/23 (Projeto de Lei 111/23) und den Gesetzentwurf 1558/21 (Projeto de Lei 1558/21). Der letztgenannte Gesetzentwurf wurde sogar von den Abgeordneten 2022 gebilligt, kam aber ohne die Unterstützung der vorherigen Regierung nicht voran.

Hintergrund

Die Geschlechtergleichstellung wird in Brasilien derzeit als eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse betrachtet. Laut dem Global Gender Gap Report, der 2022 vom Weltwirtschaftsforum veröffentlicht wurde, hat sich die Position Brasiliens in Bezug auf die Geschlechtergleichheit in den letzten Jahren verschlechtert. Unter 146 untersuchten Ländern liegt Brasilien auf Platz 94.

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