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Rechtsbericht | Brasilien | Mindestlohn
Der Mindestlohn (salário mínimo) ist in Brasilien durch vorläufige Maßnahmen (Medida Provisória) geregelt.
21.04.2022
Von Dr. Julio Pereira | Bonn
Der Mindestlohn ist in der Verfassung der Föderativen Republik Brasilien (Bundesverfassung) von 1988 als Recht der Stadt- und Landarbeiter definiert (Art. 7, IV, Constituição da República Federativa do Brasil – CF/88). Der Mindestlohn in Brasilien muss die lebenswichtigen Bedürfnisse des Arbeitnehmers und seiner Familie mit Unterkunft, Ernährung, Bildung, Gesundheit, Freizeit, Kleidung, Hygiene, Transport und sozialer Sicherheit decken. Gemäß der oben genannten Verfassungsnorm muss der Mindestlohn periodisch angepasst werden, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Er ist gesetzlich vereinheitlicht und gilt für das gesamte brasilianische Staatsgebiet.
Normalerweise wird der Mindestlohn durch vorläufige Maßnahmen (Medida Provisória) vereinheitlicht, die vom brasilianischen Nationalkongress (Congresso Nacional) innerhalb von 60 Tagen genehmigt werden müssen.
Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der monatliche Mindestlohn in Brasilien 1.212,00 Reais (R$; ca. 190,58 Euro). Bundesländer können den Mindestlohn auch lokal bestimmen, sofern er nicht unter dem von der Bundesregierung festgelegten Wert liegt.
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