Rechtsmeldung China Aufenthaltsrecht, Einreise- und Ausreisebestimmungen
China führt neue Visakategorie ein
Ab 1. Oktober 2025 wird es in China das neue sogenannte K-Visum geben: Dabei handelt es sich um eine neue Kategorie für ausländische junge Wissenschafts- und Techniktalente.
18.08.2025
Von Julia Merle | Bonn
In Artikel 6 der geänderten "Regulations on the Administration of the Entry and Exit of Foreigners" wurde die neue Visaart K-Visum für die Einreise ausländischer junger wissenschaftlicher und technologischer Talente in Ziffer 6 ergänzt. Die Bezeichnung leitet sich dabei offenbar, wie bereits bei den anderen Visaarten, von dem chinesischen Begriff "Wissenschaft und Technik/Technologie" ab: 科技 - sprich: kējì.
Die von Antragstellenden nebst der Vorlage entsprechender Nachweise zu erfüllenden Anforderungen sollen gemäß Art. 7 Abs. 6 der Regelungen noch von den zuständigen Behörden festgelegt werden.
Die am 14. August 2025 veröffentlichten Änderungen der aus dem Jahr 2013 stammenden chinesischen Regelungen über die Ein- und Ausreise von Ausländern werden am 1. Oktober 2025 in Kraft treten.
Die zwölf bisherigen Visakategorien – beispielsweise das M-Visum für Geschäfts- und Handelszwecke (nun Ziff. 8) oder das Z-Visum zur Arbeitsaufnahme (jetzt Ziff. 13) – bleiben daneben erhalten.
Zum Thema:
- Dekret Nr. 814 des Staatsrats vom 7. August 2025 mit der neuen Fassung der Regelungen (Chinesisch)
- Mitteilung auf der Website der Botschaft der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland vom 15. August 2025
- GTAI-Rechtsmeldung China verlängert die Einreise ohne Visum für Kurzaufenthalte
- GTAI-Rechtsbericht China: Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht