Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Deutschland Exportkontrolle

Aktuelles aus Brüssel

Dual-Use Güter effizienter kontrollieren

Von Dr. Achim Kampf | Bonn

Mirja Kochendörfer, Leiterin des Referates 212 (Genehmigungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck) und Nina Weck, Referentin im Referat Grundsatzreferat (211) berichten über aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene. Das Herzstück der exportkontrollrechtlichen Regelungen auf EU-Ebene ist die Dual-Use-Verordnung, deren Vorgaben vollständig in die Praxis umzusetzen sind und deren Anwendung im Sinne der Rechtssicherheit zu harmonisieren ist. Eine besondere Bedeutung kommt hier dem Weißbuch der Europäischen Kommission über Ausfuhrkontrollen zu, welches Ausfuhrkontrollen in Bezug zur derzeitigen sicherheits- und geopolitischen Lage setzt. Ziel ist es, die Kontrollen wirksamer, einheitlicher und transparenter zu gestalten, auch mit Blick auf Sanktionen und deren etwaige Umgehung.  Die wesentlichen Maßgaben des Weißbuches sind :

  • Eine einheitliche Kontrolle von Gütern von strategischer Bedeutung;
  • ein Forum auf hochrangiger Ebene für die politische Koordinierung von Ausfuhrkontrollen einzurichten;
  • einen Mechanismus für die bessere Koordinierung nationaler Kontrolllisten zu etablieren;
  • sowie die Evaluierung der in 2021 novellierten Dual-Use Verordnung durchzuführen.

Bezüglich der einheitlichen Güterkontrolle weist Kochendörfer ausdrücklich darauf hin, dass das BAFA für Hinweise etwaiger unterschiedlicher Kontrollpraktiken in den EU-Mitgliedstaaten dankbar ist. Das Forum für die politische Koordinierung ist mittlerweile in Form von "high level meetings“ zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission eingerichtet. Die bessere Koordinierung nationaler Kontrolllisten dient dazu zu verhindern, dass Ausfuhren ggf. von dem EU-Mitgliedsland aus erfolgen, welches die großzügigsten nationalen Kontrolllisten aufweist ("forum shopping“). Die Evaluierung der Verordnung ist für 2026 vorgesehen. Nach neuesten Informationen der EU-Kommission soll im zweiten Quartal mit der entsprechenden Befragung von Unternehmen und Mitgliedsländern begonnen werden. 

Nina Weck berichtet über das Update des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung, das aufgrund der Anpassung an diverse multilaterale exportkontrollrechtliche Übereinkommen (Exportregime) erforderlich war und blickt auf das kommende Jahr. Neben der Evaluierung steht die Veröffentlichung einer aktualisierten Zusammenstellung nationaler Kontrolllisten an sowie die Veröffentlichung der Jahresberichte der EU-Kommission zu Exportkontrollen. Darüber hinaus sollen Guidelines zu immateriellem Technologietransfer, also technischer Unterstützung im Ausland, erarbeitet werden.

Weiterführende Informationen:

Auf der Website des BAFA sind instruktive Merkblätter zum immateriellen Technologietransfer und rund um die Dual-Use-Verordnung abrufbar.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.