Zwei Container mit den Flaggen der USA und der EU baumeln an einem Kran in der Luft. Transatlantische Spannungen: US- und EU-Container auf Kollisionskurs unter stürmischem Himmel. | © Getty Images / J Studios

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GTAI-Webinar zum EU-US-Deal: Was Unternehmen beachten müssen

Seit 1. Juli gelten im Rahmen des EU-US-Deals Zollerleichterungen für Einfuhren aus den USA. Für Unternehmen sinken die Kosten, doch die Anforderungen an Nachweise und Dokumentation steigen. Ein GTAI-Webinar hat gezeigt, welche Regeln gelten – und was Unternehmen im Blick behalten sollten. 

Von Dominic Fernandez (wortwert) | Köln

„Update: EU-US-Deal und US-Zollpolitik“, so lautete der Titel des Webinars von Germany Trade & Invest (GTAI) am 7. Juli, an dem 183 Interessierte teilnahmen. Achim Kampf, Leiter des GTAI-Bereichs Zoll, begrüßte die Teilnehmenden und führte in das Thema ein. Anschließend erläuterten Stefanie Eich und Melanie Jordan, beide stellvertretende Leiterinnen des Bereichs Zoll, die Umsetzung der Vereinbarung zwischen der EU und den USA aus zwei Perspektiven: Eich mit Blick auf Einfuhren aus den USA in die EU, Jordan als Expertin für die USA und Kanada mit Blick auf Lieferungen in die USA.  

Seit dem 1. Juli 2026 gelten die Zollerleichterungen. Grundlage ist der Turnberry-Deal, auf den sich beide Seiten im Juli 2025 politisch verständigt hatten. Industrieprodukte aus den USA können nun zollfrei eingeführt werden, für bestimmte Agrarerzeugnisse gelten Präferenzen oder zollfreie Kontingente. Der Deal ist kein klassisches Freihandelsabkommen: Es gibt kein gemeinsames Vertragswerk mit festen Ursprungsregeln, und die Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Außerdem können Präferenzen ausgesetzt oder geändert werden, wenn sich die USA nicht an Vereinbarungen halten oder EU-Branchen durch steigende Einfuhren geschädigt werden. 

Welche Nachweise Unternehmen brauchen 

Die EU hat ihre Zollzugeständnisse über Verordnungen umgesetzt. Wer die Zollfreiheit bei der Einfuhr in die EU nutzen will, muss vor allem drei Punkte prüfen:   

  • Ist die Ware erfasst?  

  • Hat sie nach zollrechtlichen Regeln US-Ursprung?  

  • Ist die direkte Beförderung aus den USA dokumentiert?  

 Anders als bei klassischen Präferenzregelungen gibt es dafür keinen festgelegten Wortlaut und kein einheitliches Formular. Unternehmen müssen die Nachweise nicht automatisch mit der Zollanmeldung einreichen, aber auf Nachfrage der Zollbehörden vorlegen können. Maßgeblich ist der nichtpräferenzielle Warenursprung, also nicht bloß das Versandland. 

GTAI-Expertin Eich machte deutlich: „Ein ‚Made in USA‘ auf der Rechnung reicht nicht aus, um Zollfreiheit zu nutzen.” Entscheidend sei, ob der US-Ursprung nach den zollrechtlichen Regeln belegbar ist – und ob auch der Transportweg in die EU dokumentiert werden kann. Unternehmen müssen dafür je nach Fall insbesondere folgende Unterlagen bereithalten:  

  • Produktionsunterlagen und Kalkulationen, 

  • Liefer- und Frachtpapiere, 

  • Ursprungsnachweise und zolltarifliche Einstufung, 

  • Dokumentation bei Transporten über Drittstaaten. 

 Bei Transporten über Drittstaaten darf die Ware dort nicht wesentlich verändert worden sein. 

Welche US-Zölle Unternehmen prüfen sollten 

Die USA haben ihre Zusagen kleinteiliger umgesetzt. Je nach Produktbereich finden sich die einschlägigen Regeln in unterschiedlichen Rechtsakten, Executive Orders, Proclamations, Hinweisen der US-Zollverwaltung und im US-Zolltarif. Für Unternehmen heißt das: Maßgeblich ist nicht nur der reguläre Zollsatz, sondern das Zusammenspiel verschiedener Zollregeln. 

Offen bleibt etwa, wie es mit den befristeten Zusatzzöllen nach Section 122 weitergeht. Sie könnten nach aktuellem Stand am 24. Juli 2026 auslaufen, eine Änderung oder Verlängerung ist aber möglich. Parallel bleiben produktspezifische Maßnahmen relevant, etwa für Stahl, Aluminium, Kupfer, Fahrzeuge, Holzprodukte, Halbleiter und Pharmawaren. Je nach Produkt, Materialanteil und Ursprung können unterschiedliche Zusatzzölle oder Ausnahmen greifen. Hinzu kommen laufende US-Untersuchungen, aus denen weitere Zölle entstehen könnten, etwa mit Blick auf bestimmte Kohleimporte, Medikamentenpreise oder Handelspraktiken einzelner Länder. 

         Wer mit den USA handelt, muss sich immer wieder auf Veränderungen einstellen.

Stefanie Eich Deputy Director Zoll GTAI

Auch der Blick zurück kann sich lohnen: Bestimmte Zusatzzölle auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act wurden zum Beispiel nach einem Supreme-Court-Urteil aufgehoben. Wer solche Zölle gezahlt hat, sollte jetzt prüfen, ob eine Rückerstattung möglich ist und wer die Ware importiert hat. Jordan fasste den Handlungsbedarf so zusammen: „Für Lieferungen in die USA reicht ein einmaliger Blick auf den Zollsatz nicht aus. Unternehmen müssen Fristen, Ausnahmen, Produktlisten und laufende Untersuchungen regelmäßig überprüfen.“ 

Wo Unternehmen jetzt Orientierung finden 

GTAI bündelt aktuelle Informationen zur US-Zollpolitik unter anderem auf der Themenseite „Handelspolitik unter Trump“. Dort finden Unternehmen Beiträge zu neuen Maßnahmen, Hinweise auf amtliche Quellen und Ansprechpersonen für Rückfragen. Ergänzend informiert GTAI mit kostenlosen Webinaren und dem Zoll-Newsletter über aktuelle Entwicklungen im internationalen Handel.

Hier finden Sie die Präsentation sowie den Link zur Aufzeichnung.