EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Adipinsäure mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit März 2025.
02.06.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Adipinsäure mit Ursprung in China ab 29. Mai 2025 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Adipinsäure, auch bekannt als Hexandisäure, die unter der CAS-Nummer (Chemicals Abstract Services) 124-04-9 eingeordnet ist.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: KN-Code 2917 12 00 (TARIC-Code 2917 12 00 10).
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall bis April 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wird auf Antrag von Lanxess Deutschland GmbH und Radici Chimica S.p.A. eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1041 der Kommission vom 27. Mai 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Adipinsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 28. Mai 2025;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Adipinsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 14. März 2025.