EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping – Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.
19.01.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Im Mai 2021 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nun führt die Kommission mit Wirkung vom 20. Oktober 2023 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von bestimmten Fahrzeugrädern aus Aluminium mit Ursprung in China ein.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Räder aus Aluminium für Kraftfahrzeuge der KN-Positionen 8701 bis 8705, auch mit Zubehör, auch mit Reifen, mit Ursprung in China.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 8708 70 10 und ex 8708 70 50 (TARIC-Codes 8708 70 10 15, 8708 70 10 50, 8708 70 50 15 und 8708 70 50 50).
Antidumpingzoll
Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Europäischen Union, unverzollt, beträgt 22,3 Prozent.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/112 der Kommission vom 18. Januar 2023 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China infolge einer Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 18 vom 19. Januar 2023, S. 66.
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Die Europäische Kommission leitete im Januar 2022 eine Auslaufüberprüfung ein:
Bekanntmachung; ABl. C 29 vom 20. Januar 2022, S. 34.
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Die Europäische Kommission hatte im Mai 2021 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 25. Januar 2022 bekannt gegeben:
Bekanntmachung; ABl. C 161 vom 3. Mai 2021, S. 2.
Vorherige Maßnahmen
Die Maßnahmen bestehen bereits seit 2010. Die EU-Kommission verlängerte die Antidumpingzölle nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung mit Wirkung vom 25. Januar 2017:
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/109; ABl. L 18 vom 24. Januar 2017, S. 1.
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 964/2010 des Rates; ABl. L 282 vom 28. Oktober 2010, S. 1.