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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Dezember 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 6. August 2025.

Diese Waren sind betroffen 

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um nahtlose Hochdruckflaschen aus Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase, unabhängig von Durchmesser und Fassungsraum, auch mit Gewinde, mit oder ohne Innenbeschichtung oder -plattierung, unabhängig von der äußeren Endbearbeitung und der Form, auch mit eingebauter Gasblase, ob mit einem Ventil, Halsring, Fußring oder Rohrverbinder versehen oder nicht, auch als Flaschenbündel. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7311 00 11, ex 7311 00 13, ex 7311 00 19, ex 7311 00 30 und ex 8424 10 00 (TARIC-Codes 7311 00 11 15, 7311 00 11 80, 7311 00 13 15, 7311 00 13 80, 7311 00 19 15, 7311 00 19 80, 7311 00 30 15, 7311 00 30 80, 8424 10 00 11 und 8424 10 00 21).

Vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

Zhejiang Winner Fire Fighting Equipment Co., Ltd.

63,2 

89TF

Tianjin Tianhai High Pressure Container Corp., Ltd

Jiangsu Tianhai Special Equipment Co., Ltd

Kuancheng Tianhai Pressure Container Co., Ltd.

90,3

89TG

Nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen

73,8  

Siehe Anhang

Andere Unternehmen

118,0  

89YY

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1711

Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls notwendig. 

So sieht der weitere Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall bis Anfang Februar 2026. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern. 

Seit März 2025 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben.

Das Verfahren wird auf Antrag von fünf Unternehmen eingeleitet: Cylinders Holding a.s., Dalmine S.p.A. (Tenaris), Eurocylinder Systems AG (ECS), Faber Industrie S.p.A. und Worthington Cylinders GmbH im Namen des Wirtschaftszweig der Union für nahtlose Hochdruckstahlflaschen.

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1711 der Kommission vom 4. August 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren nahtloser Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 5. August 2025;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/531 der Kommission vom 24. März 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. März 2025;
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 6. Dezember 2024.
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