EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping – Thermopapier mit Ursprung in Südkorea
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Betroffen ist schwergewichtiges Thermopapier.
31.10.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf die Einfuhren von schwergewichtigem Thermopapier bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1524 eingeführt wurden. Im Februar 2025 kündigte die EU-Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahme zum 21. Oktober 2025 an. Nun gibt die Europäische Kommission die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt.
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Bei einer Auslaufüberprüfung prüft die EU-Kommission, ob die Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen verlängert werden sollen.
Während der Auslaufüberprüfung gelten die bestehenden Antidumping- und Ausgleichszölle weiterhin.
Diese Waren sind betroffen
Die Auslaufüberprüfung betrifft die Waren, die aktuell den Antidumpingmaßnahmen unterliegen. Dabei handelt es sich um bestimmtes schwergewichtiges Thermopapier, definiert als Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m2, das in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr verkauft wird, mit einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser von 40 cm oder mehr (Jumbo-Rollen), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (d. h. einer Mischung aus Pigmenten und einem Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten, und mit oder ohne Deckschicht. Die Ware wird derzeit in den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4809 90 00, ex 4811 59 00 und ex 4811 90 00 (TARIC-Codes 4809 90 00 20, 4811 59 00 20 und 4811 90 00 20).
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in den Bekanntmachungen veröffentlichten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachungen enthalten ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9). Die Kommission hat höchstens 15 Monate Zeit, um die Untersuchungen abzuschließen.
Der Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung wurde im Namen des betroffenen Wirtschaftszweigs vom Verband European Thermal Paper Association (ETPA) und seinen Mitgliedern gestellt.
Quellen:
- Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea; ABl. C vom 17. Oktober 2025;
Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABL. C vom 3. Februar 2025.
Die Maßnahmen bestehen seit 2020
Die Europäische Kommission führte mit Wirkung vom 21. Oktober 2020 endgültige Antidumpingmaßnahmen betreffend Thermopapier mit Ursprung in Südkorea ein.
Bei der betroffenen Waren handelt es sich um schwergewichtiges Thermopapier, definiert als Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m2, das in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr verkauft wird, mit einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser von 40 cm oder mehr (Jumbo-Rollen), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (d. h. einer Mischung aus Pigmenten und einem Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten, mit oder ohne Deckschicht, mit Ursprung in der Republik Südkorea.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Codes eingereiht: ex 4809 90 00, ex 4811 59 00 und ex 4811 90 00.
Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, beträgt 15,8 Prozent.
Im Mai 2020 waren vorläufige Antidumpingzölle eingeführt worden. Die geleisteten Sicherheitsleistungen werden endgültig vereinnahmt. Der vorläufige Zoll betrug 22,3 Prozent. Die Differenz wird freigegeben.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1524 der Kommission vom 19. Oktober 2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea; ABl. L 346 vom 20. Oktober 2020, S. 19.