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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping – Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung in China

Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Antidumpingmaßnahmen gelten auch auf Einfuhren aus Marokko und Südkorea. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in China, Südkorea und Marokko bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/607 eingeführt wurden. Im Juli 2022 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen zum 21. April 2023 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein.

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Gegenstand der Untersuchung sind Kabel und Seile aus Stahl, einschließlich verschlossener Seile, ausgenommen Kabel und Seile aus nicht rostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7312 10 81, ex 7312 10 83, ex 7312 10 85, ex 7312 10 89 und ex 7312 10 98 (TARIC-Codes 7312 10 81 12, 7312 10 81 13, 7312 10 81 19, 7312 10 83 12, 7312 10 83 13, 7312 10 83 19, 7312 10 85 12, 7312 10 85 13, 7312 10 85 19, 7312 10 89 12, 7312 10 89 13, 7312 10 89 19, 7312 10 98 12, 7312 10 98 13 und 7312 10 98 19). 

Der Antrag wurde vom Verband der Europäischen Hersteller von Stahldrahtseilen (European Federation of Steel Wire Rope Industries) gestellt.

Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (14. April 2023) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9).

Quellen:

  • Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens; ABl. C 130 vom 14. April 2023, S. 8;
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 280 vom 21. Juli 2022, S. 23.

Umfirmierung eines Unternehmens

Die Europäische Kommission teilt mit, dass die Umfirmierung eines Unternehmens keinen Einfluss auf den geltenden Antidumpingzollsatz hat. Das Unternehmen bleibt vom Antidumpingzoll befreit.

Es handelt sich dabei um folgendes Unternehmen: 

  • Bisheriger Unternehmensname: Young Heung Iron & Steel Co., Ltd, 71-1 Sin-Chon Dong,Changwon City, Gyungnam
  • Neuer Unternehmensname: YOUNGWIRE, 71-1 Sin-Chon Dong, Changwon City, Gyungnam

Der TARIC-Zusatzcode A969 ändert sich nicht. 

Damit kommt die im August 2021 von Amts wegen eingeleitete teilweise Interimsüberprüfung zum Abschluss. Die Untersuchung beschränkte sich auf die Frage, ob das Unternehmen weiterhin Anspruch auf die Befreiung hat.

Quellen:

Die Maßnahmen bestehen seit 2018

Die Europäische Kommission führte mit Wirkung vom 21. April 2018 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl, einschließlich verschlossener Seile, ausgenommen Kabel und Seile aus nicht rostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm, ein. Der Antidumpingzoll gilt für Waren mit Ursprung in China und wird ausgeweitet auf Einfuhren aus Marokko und Südkorea, ob als Ursprungserzeugnisse angemeldet oder nicht. Die Einführung erfolgt als Ergebnis einer Auslaufüberprüfung.

Die betroffene Ware wird derzeit unter den KN-Codes ex 7312 10 81, ex 7312 10 83, ex 7312 10 85, ex 7312 10 89 und ex 7312 10 98 (TARIC-Codes 7312 10 81 12, 7312 10 81 13, 7312 10 81 19, 7312 10 83 12, 7312 10 83 13, 7312 10 83 19, 7312 10 85 12, 7312 10 85 13, 7312 10 85 19, 7312 10 89 12, 7312 10 89 13, 7312 10 89 19, 7312 10 98 12, 7312 10 98 13 und 7312 10 98 19) eingereiht.

China:

Für die betroffene Ware mit Ursprung in der VR China gilt ein endgültiger Antidumpingzollsatz auf den CIF-Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, in Höhe von 60,4 Prozent.

Marokko:

Der Antidumpingzoll wird ausgeweitet auf Einfuhren, die aus Marokko versandt werden, ob als Ursprungszeugnisse Marokkos angemeldet oder nicht (TARIC-Codes 7312 10 81 12, 7312 10 83 12, 7312 10 85 12, 7312 10 89 12 und 7312 10 98 12).

Ausgenommen sind Seile und Kabel aus Stahl, die von Remer Maroc SARL (Zone Industrielle, Tranche 2, Lot 10, Settat, Marokko) hergestellt werden.

Republik Korea:

Der Antidumpingzoll gilt ebenfalls für aus der Republik Korea versandte Einfuhren der gleichen Kabel und Seile aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse der Republik Korea angemeldet oder nicht (TARIC-Codes 7312 10 81 13, 7312 10 83 13, 7312 10 85 13, 7312 10 89 13 und 7312 10 98 13).

Waren von 15 koreanischen Unternehmen sind ausgenommen.

Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2018/607 der Kommission vom 19. April 2018 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf aus Marokko und der Republik Korea versandte Kabel und Seile aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse aus diesen Ländern angemeldet oder nicht, im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 101 vom 20. April 2018, S. 40.

Vorherige Verfahrensschritte

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Die Europäische Kommission leitete im Februar 2017 eine Auslaufüberprüfung ein: Bekanntmachung; ABl. C 41 vom 8. Februar 2017, S. 5.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Die Europäische Kommission hatte im Mai 2016 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 10. Februar 2016 bekannt gegeben: Bekanntmachung; ABl. C 180 vom 19. Mai 2016, S. 2.

Vorherige Maßnahmen

Die Antidumpingmaßnahmen wurden bereits 1999 eingeführt und seitdem mehrmals verlängert sowie ausgeweitet. 

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