EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping – Polymere mit Ursprung in Südkorea
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingzölle ein
11.04.2022
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 7. April 2022 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von superabsorbierenden Polymeren mit Ursprung in Südkorea ein.
Betroffene Waren
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um superabsorbierende Polymere („SAP“), aus unregelmäßigen, runden oder agglomerierten Granulaten in Pulverform, weiß und in Wasser unlöslich, durch Polymerisation von Monomermolekülen mit Vernetzern zur Bildung vernetzter Polymernetzwerke hergestellt, mit einer hohen Kapazität zur Aufnahme und Speicherung von Wasser und wässrigen Flüssigkeiten.
Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 3906 90 90 (TARIC-Code 3906 90 90 17).
Antidumpingzölle
Es gilt ein endgültiger Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt in Höhe von 18,8 Prozent.
Zudem gibt es für das Unternehmen LG Chem Ltd. einen unternehmensspezifischen Zollsatz in Höhe von 13,4 Prozent.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2022/547 der Kommission vom 5. April 2022 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von superabsorbierenden Polymeren mit Ursprung in der Republik Korea; ABl. L 107 vom 6. April 2022, S. 27.
Vorherige Verfahrensschritte
Einleitung eines Antidumpingverfahrens
Die Europäische Kommission leitete das Verfahren im Februar 2021 auf Antrag der European Superabsorbent Polymer Coalition ein: Bekanntmachung; ABl. C 58 vom 18. Februar 2021, S. 73.