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Antidumping – Polymere mit Ursprung in Südkorea

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingzölle bekannt. 

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Einfuhren von superabsorbierenden Polymeren mit Ursprung in Südkorea unterliegen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/547 eingeführt wurden. 

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Die Antidumpingmaßnahmen treten am 7. April 2027 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird. Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Unionshersteller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden. Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen. 

Die EU-Kommission gibt in der Regel erst kurz vor dem angekündigten Außerkrafttreten von Antidumpingmaßnahmen offiziell im EU-Amtsblatt bekannt, ob sie eine Auslaufüberprüfung einleitet. Während der Auslaufüberprüfung gelten die bestehenden Antidumpingzölle weiter. Das tatsächliche Außerkrafttreten teilt die EU-Kommission in einer gesonderten Bekanntmachung mit.

Quelle: Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 13. Juli 2026.

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 7. April 2022 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von superabsorbierenden Polymeren mit Ursprung in Südkorea ein. 

Betroffene Waren

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um superabsorbierende Polymere („SAP“), aus unregelmäßigen, runden oder agglomerierten Granulaten in Pulverform, weiß und in Wasser unlöslich, durch Polymerisation von Monomermolekülen mit Vernetzern zur Bildung vernetzter Polymernetzwerke hergestellt, mit einer hohen Kapazität zur Aufnahme und Speicherung von Wasser und wässrigen Flüssigkeiten.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 3906 90 90 (TARIC-Code 3906 90 90 17).

Antidumpingzölle

Es gilt ein endgültiger Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt in Höhe von 18,8 Prozent. Zudem gibt es für das Unternehmen LG Chem Ltd. einen unternehmensspezifischen Zollsatz in Höhe von 13,4 Prozent. 

Die Europäische Kommission leitete das Verfahren im Februar 2021 auf Antrag der European Superabsorbent Polymer Coalition ein. 

Quellen:     

  • Durchführungsverordnung (EU) 2022/547 der Kommission vom 5. April 2022 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von superabsorbierenden Polymeren mit Ursprung in der Republik Korea; ABl. L 107 vom 6. April 2022, S. 27.
  • Bekanntmachung; ABl. C 58 vom 18. Februar 2021, S. 73.