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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Polyvinylchlorid mit Ursprung in Ägypten und USA

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Gegenstand der Untersuchung ist Suspensions-Polyvinylchlorid (im Folgenden "S-PVC“), das nicht mit anderen Stoffen gemischt ist, mit Ursprung in Ägypten und den USA. Die betroffene Ware umfasst ausschließlich S-PVC, nicht aber Emulsions-Polyvinylchlorid (im Folgenden "E-PVC“). 

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 3904 10 00 (TARIC-Codes 3904 10 00 15 und 3904 10 00 80). 

Der Antrag wurde vom Polyvinyl Chloride Trade Committee im Namen des Wirtschaftszweigs der Union eingereicht.

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (15. November 2023) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachungen enthalten ausführlichere Informationen zu den Untersuchungen und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).

Die Kommission hat insgesamt 13 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vorläufige Maßnahmen vor Abschluss des Verfahrens einzuführen. Dies geschieht sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch  macht.

Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von bestimmtem Polyvinylchlorid (PVC) mit Ursprung in Ägypten und den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. C vom 15. November 2023 (C/2023/1033).

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