EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Mobilkrane mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
27.02.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Im Dezember 2025 leitete die EU-Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von Natriumbenzoat mit Ursprung in China ab 21. Februar 2026 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Mobilkrane, d. h. kabelgesteuerte oder hydraulische Krane, die für das Heben, Absenken und horizontale Bewegen von Materialien an Land ausgelegt sind, mit einer Hubkraft von mindestens 30 Tonnen, montiert auf selbstfahrenden Fahrzeugen, unabhängig von ihrem Antriebssystem und unabhängig davon, ob sie auf Raupenketten oder Gummireifen montiert sind, sowie um bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile, ausgenommen einzelne Bauteile, wenn sie getrennt gestellt werden. Die Ware hat ihren Ursprung in China.
Folgende Waren sind von der Warendefinition ausgenommen:
- Geländekrane (Rough-Terrain-Krane),
- Ladekrane oder auf Lkw montierte Krane (Truck Crane oder Truck-Mounted Crane), d. h. Krane, die auf die Grundstruktur von Lkw montiert werden,
- Portalstapelwagen, d. h. Güterfahrzeuge, die ihre Ladung "umgreifen“ anstatt obenauf liegend zu befördern,
- Greifstapler, d. h. Fahrzeuge, die für das Umschlagen intermodaler Frachtcontainer ausgelegt sind.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7308 20, ex 7308 90 , ex 8426 49 00, ex 8431 41 00, ex 8431 49 20, ex 8431 49 80, ex 8705 10 00, ex 8708 29, ex 8708 50 und ex 8708 99 (TARIC-Codes 7308 20 90 21, 7308 90 59 11, 7308 90 98 50, 8426 49 00 11, 8431 41 00 11, 8431 49 20 50, 8431 49 80 50, 8705 10 00 11, 8708 29 10 11, 8708 29 90 11, 8708 50 20 80, 8708 50 35 11, 8708 50 55 11, 8708 50 55 91, 8708 50 91 11, 8708 50 99 70, 8708 99 10 80, 8708 99 93 11 und 8708 99 97 80).
So sieht der weitere Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wird auf Antrag folgender Unternehmen im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingeleitet: Liebherr-Werk Ehingen GmbH, Liebherr-Werk Nenzing GmbH, Tadano Demag GmbH, Tadano Faun GmbH, Manitowoc Crane Group Germany GmbH und Sennebogen Maschinenfabrik GmbH.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/441 der Kommission vom 26. Februar 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von neuen Mobilkranen mit Ursprung in der Volksrepublik China, um die Erhebung von Antidumpingzöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu ermöglichen; ABl. L vom 27. Februar 2026;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von neuen Mobilkranen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 19. Dezember 2025.