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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Mobilkrane mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung sind Mobilkrane, d. h. kabelgesteuerte oder hydraulische Krane, die für das Heben, Absenken und horizontale Bewegen von Materialien an Land ausgelegt sind, mit einer Hubkraft von mindestens 30 Tonnen, montiert auf selbstfahrenden Fahrzeugen, unabhängig von ihrem Antriebssystem und unabhängig davon, ob sie auf Raupenketten oder Gummireifen montiert sind, sowie um bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile, ausgenommen einzelne Bauteile, wenn sie getrennt gestellt werden. Die Ware hat ihren Ursprung in China.

Folgende Waren sind von der Warendefinition ausgenommen:

  • Geländekrane (Rough-Terrain-Krane),
  • Ladekrane oder auf Lkw montierte Krane (Truck Crane oder Truck-Mounted Crane), d. h. Krane, die auf die Grundstruktur von Lkw montiert werden,
  • Portalstapelwagen, d. h. Güterfahrzeuge, die ihre Ladung „umgreifen“ anstatt obenauf liegend zu befördern,
  • Greifstapler, d. h. Fahrzeuge, die für das Umschlagen intermodaler Frachtcontainer ausgelegt sind.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: KN-Codes ex 7308 20, ex 7308 90, ex 8426 49 00, ex 8431 41 00, ex 8431 49 20, ex 8431 49 80, ex 8705 10 00, ex 8708 29, ex 8708 50 und ex 8708 99 (TARIC-Codes 7308 20 00 21, 7308 90 59 11, 7308 90 98 50, 8426 49 00 11, 8431 41 00 11, 8431 43 00 11, 8431 49 00 11, 8431 49 20 50, 8431 49 80 50, 8705 10 00 11, 8708 29 10 11, 8708 29 90 11, 8708 50 20 80, 8708 50 35 11, 8708 50 55 11, 8708 50 55 91, 8708 50 91 11, 8708 50 91 91, 8708 50 99 70, 8708 99 10 80, 8708 99 93 11 und 8708 99 97 80). 

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September 2024 beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um gegebenenfalls Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können. 

Das Verfahren wird auf Antrag folgender Unternehmen im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingeleitet: Liebherr-Werk Ehingen GmbH, Liebherr-Werk Nenzing GmbH, Tadano Demag GmbH, Tadano Faun GmbH, Manitowoc Crane Group Germany GmbH und Sennebogen Maschinenfabrik GmbH. 

Quelle: 
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von neuen Mobilkranen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 19. Dezember 2025.
 

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