EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping – Wolframcarbid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
14.08.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren von Wolframcarbid, Mischwolframcarbid und mit metallischem Pulver vermischtem Wolframcarbid bestehen Antidumpingmaßnahmen. Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängert die Europäische Kommission diese Maßnahmen.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 10. August 2023 ein. Am Antidumpingzollsatz ändert sich nichts.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Wolframcarbid, Mischwolframcarbid und mit metallischem Pulver vermischtem Wolframcarbid mit Ursprung in China.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 2849 90 30 und ex 3824 30 00 (TARIC-Code 3824300010).
Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Europäischen Union, unverzollt, beträgt 33 Prozent.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2023/1618, ABl. L 199 vom 9. August 2023, S. 48.
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Im September 2021 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten zum 3. Juni 2022 an. Daraufhin leitete sie eine Auslaufüberprüfung ein. Der Antrag wurde von mehreren Unternehmen im Namen des herstellenden Wirtschaftszweigs der Union gestellt.
Quellen:
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens; ABl. C 354 vom 3. September 2021, S. 2.
- Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung; ABl. C 217 vom 1. Juni 2022, S. 17.
Vorherige Antidumpingmaßnahmen
Die Antidumpingmaßnahmen bestehen bereits seit 1990 und wurden seitdem mehrmals verlängert, zuletzt im Juni 2017.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2017/942; ABl. L 142 vom 2. Juni 2017, S. 53.