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EU weitet Sanktionen gegenüber Belarus aus
Die neuen Maßnahmen sollen eine Umgehung der Sanktionen gegenüber Russland über Belarus verhindern.
11.08.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Als Ausweitung der Sanktionen findet eine Angleichung der Sanktionen gegenüber Belarus mit den Sanktionen gegenüber Russland statt. Die Änderungen erfolgen als Reaktion auf die belarussische Unterstützung für Russlands Krieg gegen die Ukraine.
Die neuen Maßnahmen umfassen Ausfuhrverbote für
- Schusswaffen und Munition,
- Güter und Technologien, die für den Einsatz in der Luftfahrt und in der Raumfahrtindustrie geeignet sind,
- Güter, die von Russland für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet werden, einschließlich Halbleiterbauelemente, elektronische integrierte Schaltungen, Herstellungs- und Testausrüstung, Fotoapparate und optische Komponenten,
- Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.
Daneben gelten personenbezogene Sanktionen: 38 Personen und drei Organisationen werden neu in die Liste aufgenommen. Insgesamt sind damit 233 Personen und 37 Organisationen betroffen.
Nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 hatte die EU restriktive Maßnahmen gegenüber Belarus erlassen und diese nach der russischen Invasion in der Ukraine ausgeweitet. Details finden Sie in unserem Überblick über die wichtigsten Maßnahmen.
Quellen:
- Durchführungsbeschluss (GASP) 2023/1592 (Listen der betroffenen Personen und Organisationen); ABl. L 195I vom 5. August 2023, S. 31;
- Beschluss (GASP) 2023/1601 (Handelsbeschränkende Maßnahmen); ABl. L 196 vom 4. August 2023, S. 27;
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 3. August 2023.