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Zollbericht Schweiz Exportkontrolle
Die Schweiz setzt auch das zehnte Sanktionspaket der EU um. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen.
11.04.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Der Schweizer Bundesrat hat die Sanktionen gegenüber Russland aktualisiert und übernimmt damit das zehnte Sanktionspaket der EU vom 24. Februar 2023. Die Schweizer Maßnahmen sind am 29. März 2023 in Kraft getreten.
Ein Aktualisierung der Liste der von den Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen nahm die Schweiz bereits am 1. März 2023 vor. Rund 120 Personen und Organisationen wurden neu aufgenommen.
Des Weiteren umfasst die Aktualisierung humanitäre Ausnahmen sowie eine Möglichkeit zum Schutz konkreter Interessen der Schweizer Wirtschaft.
Die aktuelle Ausweitung umfasst neue Kontrollen und Ausfuhrbeschränkungen diverser Waren, darunter Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors sowie Güter, die zur Stärkung der russischen Industrie beitragen.
Zudem gibt es weitere Einschränkungen des Imports von Gütern, die für Russland wirtschaftlich bedeutend sind.
Die vorherigen Sanktionsrunden umfassten unter anderem folgende Maßnahmen:
Der Schweizer Bundesrat hatte am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegenüber Russland zu übernehmen. Seitdem folgte die Übernahme weiterer Sanktionspakete der EU.
Bei den Maßnahmen handelt es sich um Einschränkungen des Warenverkehrs sowie Finanzsanktionen. Beispielsweise werden die Vermögen gelisteter Personen und Unternehmen eingefroren sowie Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte eingeführt. Der Handel mit übertragbaren Wertpapieren wird ebenso verboten wie die Gewährung von Darlehen. Daneben gibt es Dienstleistungsverbote in den Bereichen Produktprüfung, Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt eine Übersicht über alle Änderungen und Aktualisierungen sowie eine konsolidierte Fassung der Verordnung und aller Anhänge zur Verfügung:
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