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Zollbericht Schweiz Exportkontrolle
Die Schweiz hat Teile des neuen Sanktionspakets der EU übernommen. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen.
04.08.2022
Von Stefanie Eich | Bonn
Der Schweizer Bundesrat hat am 3. August 2022 weitere Sanktionen gegenüber Russland verabschiedet. Die Maßnahmen sind am selben Tag in Kraft getreten. Die Schweiz hat diejenigen Sanktionen aus dem EU-Sanktionspaket vom 21. Juli 2022 übernommen, die zeitlich oder materiell dringlich sind.
Die neuen Maßnahmen betreffen vor allem den Waren- sowie Dienstleistungsverkehr mit Gold und Golderzeugnissen. Demnach ist es derzeit verboten, Gold und Golderzeugnisse aus Russland zu kaufen, einzuführen oder zu transportieren. Dienstleistungen, die mit diesen Gütern im Zusammenhang stehen, sind ebenfalls verboten.
Die vorherigen Sanktionsrunden umfassten unter anderem folgende Maßnahmen:
Das Eidgenössische Department für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat bereits am 29. Juli 2022 54 weitere Personen und neun Organisationen in die Sanktionslisten aufgenommen. Die größte russische Bank - Sberbank - wurde neu der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Die Sanktionsliste der Schweiz entspricht damit vollständig derjenigen der Europäischen Union (EU).
Der Schweizer Bundesrat hatte am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegenüber Russland zu übernehmen. Seitdem folgte die Übernahme weiterer Sanktionspakete der EU.
Bei den Maßnahmen handelt es sich um Einschränkungen des Warenverkehrs sowie Finanzsanktionen. Beispielsweise werden die Vermögen gelisteter Personen und Unternehmen eingefroren sowie Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte eingeführt. Der Handel mit übertragbaren Wertpapieren wird ebenso verboten wie die Gewährung von Darlehen.