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Zollbericht Schweiz Exportkontrolle
Die Schweiz setzt auch das neunte Sanktionspaket der EU um. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen.
26.01.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Der Schweizer Bundesrat hat die Sanktionen gegenüber Russland aktualisiert und übernimmt damit das neunte Sanktionspaket der EU vom 16. Dezember 2022 . Die Schweizer Maßnahmen sind am 25. Januar 2023 in Kraft getreten.
Ein Aktualisierung der Liste der von den Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen nahm die Schweiz bereits am 21. Dezember 2022 vor. Rund 200 Personen und Organisationen wurden neu aufgenommen.
Die aktuelle Ausweitung umfasst neue Kontrollen und Ausfuhrbeschränkungen diverser Waren, darunter Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors oder Güter, die zur Stärkung der russischen Industrie beitragen. Zudem wird das Exportverbot von Gütern für die Luft- und Raumfahrtindustrie auf Triebwerke für Flugzeuge und Drohnen ausgeweitet.
Die vorherigen Sanktionsrunden umfassten unter anderem folgende Maßnahmen:
Der Schweizer Bundesrat hatte am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegenüber Russland zu übernehmen. Seitdem folgte die Übernahme weiterer Sanktionspakete der EU.
Bei den Maßnahmen handelt es sich um Einschränkungen des Warenverkehrs sowie Finanzsanktionen. Beispielsweise werden die Vermögen gelisteter Personen und Unternehmen eingefroren sowie Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte eingeführt. Der Handel mit übertragbaren Wertpapieren wird ebenso verboten wie die Gewährung von Darlehen. Daneben gibt es Dienstleistungsverbote in den Bereichen Produktprüfung, Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt eine Übersicht über alle Änderungen und Aktualisierungen sowie eine konsolidierte Fassung der Verordnung und aller Anhänge zur Verfügung:
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