Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegenüber Russland
Die Schweiz setzt auch das 15. Sanktionspaket der EU um. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen.
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Die Schweiz setzt auch das 15. Sanktionspaket der EU um. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen.
Am 23. Februar 2022 traten erste Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft. Seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
Die neuen Maßnahmen engen den Handel mit Belarus weiter ein.
Das Vereinigte Königreich weitet die bestehenden Sanktionen aus.
Neben Finanzsanktionen und solchen, die sich auf Visa und Aufenthaltsrechte sowie den Luftverkehr beziehen, beschränken diese in erheblichem Maße auch den Warenverkehr.
Der Leitfaden der EU-Kommission soll Unternehmen dabei helfen, eine Umgehung der Sanktionen gegenüber Russland besser zu erkennen und so zu vermeiden.
Klassische Hilfslieferungen in die Ukraine unterfallen keinen exportkontrollrechtlichen Beschränkungen.
Insbesondere der Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen trifft viele deutsche Unternehmen. Aber auch das Exportverbot für Luxusgüter macht sich für viele Branchen bemerkbar.
Neben der EU und den USA haben zahlreiche weitere Länder wirtschaftliche Maßnahmen gegen Russland aufgrund des Krieges in der Ukraine in Kraft gesetzt.
Im Rahmen der Abstimmung unter den G7 haben auch die USA zahlreiche gegen die russische Wirtschaft gerichtete Maßnahmen in Kraft gesetzt.