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Ab dem 24. Dezember treten neue Einstellungsregeln in Kraft

Die neuen Einstellungsregeln gelten nach dem Arbeitsgesetzbuch für alle Rekrutierungsprozesse (intern, extern und laufend). 

Von Marcelina Nowak | Bonn

Obwohl die Frist für die vollständige Umsetzung nationaler Vorschriften zur EU-Richtlinie zur Lohntransparenz am 7. Juni 2026 abläuft, treten wichtige Vorschriften am 24. Dezember 2025 in Kraft. Zu den wichtigen Vorschriften gehört die Verpflichtung, Gehaltsspannen in Stellenanzeigen aufzunehmen, das Verbot, Kandidaten Fragen zu bisherigen Einkünften zu stellen, oder das Recht auf Information für Arbeitnehmer.

Ab dem Datum muss jeder Kandidat vom Arbeitgeber eine Erklärung über die Vergütung erhalten. Es kann  in Papier- oder elektronischer Form, z. B. per E-Mail geschehen. Das bedeutet, dass die Information angeben sollte: 

  • die Gesamtentlohnung in der jeweiligen Jobposition (nicht nur Grundgehalt),
  • zusätzliches Gehaltskomponenten und Leistungen – sofern kein Direktanspruch kraft Gesetzes entsteht, dann die freiwillig vom Arbeitgeber gewährten. 

Größere Arbeitgeber müssen außerdem regelmäßige Berichte und Prüfungen zur Lohnlücke erstellen. 

Es bleibt noch ein bisschen Zeit um sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten, da die Strafen hart ausfallen können. Daher sollten Arbeitgeber jetzt umfassend handeln. Die Vorgesetzten sollte auf Gehaltsgespräche vorbereitet werden. Datenüberwachungs- und Berichtssystemen sollten eingeführt werden, damit die Vergütungsverhandlungen fortlaufend fair und transparent verwaltet werden.

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